Hochschuldebatte im Kölner Erzbistum spitzt sich zu Kirchensteuermittel für umstrittene Hochschule?

Köln · Im Erzbistum Köln steht ein neuer Konflikt an: Dabei geht es um die Finanzierung der umstrittenen Hochschule für Katholische Theologie. Manche bezeichnen sie als „Woelki-Hochschule“ und halten sie für überflüssig.

 Proteste der Laien gegen die Kölner Hochschule für Katholische Theologie gibt es seit längerem.

Proteste der Laien gegen die Kölner Hochschule für Katholische Theologie gibt es seit längerem.

Foto: dpa/Thomas Banneyer

An dieser Schule sollen Menschen lernen, anderen Menschen einmal Gutes zu tun und Seelsorger zu werden. Doch längst ist die „Kölner Hochschule für Katholische Theologie“ (KHKT) zum großen Streitobjekt zwischen Laien und der Kölner Bistumsleitung und sogar zwischen Staat und Kirche geworden. Die einen fragen, wie diese finanziert werden soll und ob dafür am Ende Kirchensteuermittel abgezwackt werden müssen. Die anderen halten die KHTK gar für rechtswidrig, zumindest im Widerspruch stehend zum sogenannten Preußenkonkordat von 1929. In diesem Staatskirchenvertrag zwischen Preußen und dem Heiligen Stuhl wurde geregelt, wo künftig Geistliche ihre wissenschaftliche Vorbildung erhalten. Und zwar an jenen Standorten: Breslau, Bonn, Münster wie auch der Akademie in Baunsberg.

Von Köln war damals nicht die Rede und ist es lange auch in Nordrhein-Westfalen als Nachfolgestaat nicht gewesen. Seit zwei Jahren ist das anders. Zum 1. Februar 2020 hatte das Kölner Erzbistum die Hochschule der Steyler Missionare in Sankt Augustin übernommen. Trägerin wurde die KHKT, deren einziger Gesellschafter die „Stiftung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung im Erzbistum Köln“ ist. Dass man 2020 die staatliche Anerkennung bekam, war dem Umstand geschuldet, dass dort bereits eingeschriebene Studenten ihr Studium auch beenden können. So weit, so verständlich.

Doch dabei blieb es nicht. Mit Neueinschreibungen von Studenten wie auch der Verlegung der Hochschule nach Köln soll die KHKT zur Dauereinrichtung und damit zur Konkurrenz der großen theologischen Fakultät an der Bonner Universität werden. Von einer „prägenden Rolle der Bonner Fakultät“ hingegen sprach jüngst NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes, in der die Ausbildung von Priestern „über viele Jahrzehnte gewachsen“ sei. Und sollten die Kölner Pläne weiter verfolgt werden, stellte die Landesregierung „in Aussicht“, ein „Vertragsverletzungsverfahren“ beim Heiligen Stuhl in Rom einzuleiten.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist der innerkirchliche Disput über Sinn und Finanzierung der neuen Hochschule im Erzbistum. Die Kosten von inzwischen jährlich drei Millionen Euro werden noch aus einem Sonderfonds des Erzbischofs finanziert. Der aber soll langsam zur Neige gehen, weshalb die gegründete Trägerstiftung sich auf die Suche nach Großspendern machte. Zumal bei einem Weiterbetrieb sowie einem Ausbau bis 2029 der Jahresbedarf derzeit auf knapp fünf Millionen Euro geschätzt wird.

Wer soll das bezahlen? Damit wird sich am Samstag der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat des Erzbistums befassen, wenn er den Wirtschaftsplan von 2023 beschließt. Viele – vor allem die Mitglieder der Laienvertretung – halten die Millionenausgabe für das Projekt mit allen Nachfolgekosten für gänzlich überflüssig und auch ein falsches Zeichen in Zeiten zunehmend knapper Kassen. Das Geld für die neue Hochschule ginge anderen Bereichen verloren.

Zudem geht der KHKT der Ruf einer Woelki-Hochschule voraus, mit der der Erzbischof ein konservatives Gegengewicht zu Bonn auf die Beine stellen wolle. Die Zustimmung des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats erscheint daher ungewiss, weshalb nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Kardinal Rainer Maria Woelki die Hochschule als „pastoralen Schwerpunkt“ deklarierte, um eine Finanzierung aus Kirchensteuermitteln sicherzustellen.

Der Diskussionsbedarf dürfte in der Sitzung des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat also groß sein. Der Erzbischof selbst relativierte inzwischen auch seine Zusage, auf Kirchensteuermittel zum Betrieb der Hochschule verzichten zu wollen. Dies habe lediglich für die KHKT-Anschubfinanzierung gegolten. Am Ende aller Debatten wird der Erzbischof nach dem Kirchenrecht seinen Willen durchsetzen können, sogar gegen sein Finanzgremium. Denn nach einer auf dem Kirchenrecht fußenden Ordnung bestimmt der Erzbischof die inhaltlichen Schwerpunkte des Etats. Kommt es bei den Beratungen nicht zu einer Einigung, müsste eine Sondersitzung einberufen, erneut verhandelt und ein Kompromiss gesucht werden. Scheitert dieser Versuch ebenfalls, könnte der Erzbischof den Rat auflösen und einen Wirtschaftsplan in Kraft setzen lassen, der seinen eigenen Schwerpunkten entspricht, also auch einer möglichen Finanzierung der KHKT. „Das wäre natürlich ein Super-GAU“, befand der Mainzer Kirchenrechtler Matthias Pulte jüngst in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur.

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