Berlin Erben fordern Welfenschatz zurück

Berlin · Ein US-Gericht hat die Klage gegen Deutschland zur Herausgabe des Welfenschatzes teilweise zugelassen. Wie der deutsche Anwalt der Kläger bestätigte, wies das Gericht die Auffassung zurück, der Fall gehöre nicht vor ein amerikanisches Gericht.

Damit sei der Weg für eine gerichtliche Prüfung des NS-Raubkunstfalles frei. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut hat, will dagegen weitere Schritte prüfen. Sie wehrt sich gegen die Klage der Nachfahren von vier jüdischen Kunsthändlern, die die Herausgabe des mittelalterlichen Goldschatzes fordern. Die Erben argumentieren, der Schatz sei ihren Vorfahren von den Nazis scheinlegal weggenommen worden. Die Preußen-Stiftung bestreitet, dass es sich um NS-Raubkunst handelt.

(dpa)
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