Eine Frage der Zumutbarkeit?

Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter zwingen, in ein Land zu reisen, in dem eventuell gesundheitliche Unwägbarkeiten drohen? Darf also Klaus Bachler, der Chef der Bayerischen Staatsoper, die Mitarbeiter seines Hauses verpflichten, im September nach Japan zu reisen – in ein Land, wo vor einigen Wochen eine verheerende Atomkatastrophe die Luft verstrahlte?

Wenn Bachler klug ist, wird er nicht mit der harten juristischen Direktive drohen, sondern vor allem Überzeugungsarbeit leisten. Juristisch gibt es den Terminus der Zumutbarkeit: Ein Auftritt in Tokio erscheint in dieser Hinsicht zumutbar, einer in Fukushima selbst nicht. Das Problem ist indes nicht nur die Messbarkeit von Gefahr, sondern auch jene Nervosität, die auch abwesende Bedrohungen bei empfindsamen Künstlern auslösen können. Eine Absage kommt für Bachler nicht in Frage. Das haben Stars wie Anna Netrebko vor Wochen anders gesehen: Sie haben abgesagt. Glänzendes Image oder Seelenheil – wir erwarten gespannt, welcher Option Bachler den Vorzug gibt. WOLFRAM GOERTZ

(RP)
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