Katholische Kirche „Fall Heße“ überschattet Bischofskonferenz

Hamburg/Fulda · Die Studie einer Münchner Anwaltskanzlei wirft dem heutigen Hamburger Erzbischof mangelnde Aufklärung in seiner Kölner Zeit vor, in der er als Personalchef und Generalvikar tätig war.

 Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz beim Eröffnungsgottesdienst ihrer Herbstvollversammlung im Fuldaer Dom.

Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz beim Eröffnungsgottesdienst ihrer Herbstvollversammlung im Fuldaer Dom.

Foto: dpa/Arne Dedert

Auf ihrer Herbstvollversammlung in Fulda haben die deutschen Bischöfe beschlossen, dass es ab dem 1. Januar 2021 im Bereich der katholischen Kirche einheitliche Zahlungen für Opfer sexuellen Missbrauchs geben soll. „Wirklich alle Betroffenen sollen Zugang haben zu einer einheitlichen, unabhängig gesteuerten und transparenten Lösung in diesem Bereich“, so der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing. Dabei werde man sich an den Gerichtsentscheidungen zu Schmerzensgeldern orientieren und dabei „den Referenzpunkt im oberen Bereich ansetzen“. Konkret seien Zahlungen von bis zu 50.000 Euro möglich. Die genaue Höhe der Zahlungen soll dann von einem unabhängig besetzten Expertengremium für jeden Einzelfall festgesetzt werden.