Karlsruhe Filmförderung ist verfassungsgemäß
Karlsruhe · Die deutsche Filmförderung ist verfassungsgemäß. Die höchsten Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe. Sie wird aufgrund eines Bundesgesetzes von Kinos, Fernsehsendern und Videowirtschaft erhoben, um den deutschen Film zu fördern.
29.01.2014
, 09:30 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht wies gestern vier Verfassungsbeschwerden von Betreibern großer Kinoketten ab. Für Filmschaffende sowie für die Bundesregierung ein Grund zur Freude..