"Tim im Kongo" Justiz lehnt Verbot von "Tim und Struppi" ab

Brüssel · Die belgische Justiz hat es abgelehnt, den Verkauf des Comicbands "Tim im Kongo" zu verbieten. Ein Gericht in Brüssel wies die Klage des Kongolesen Bienvenu Mbutu Mondondo ab, der dem belgischen "Tim-und-Struppi"-Zeichner Hergé Rassismus vorgeworfen hatte.

 Mbutu Mondondo Bienvenu hält ein Exemplar von "Tim und Struppi", "Tintin au Congo" in seinen Händen.

Mbutu Mondondo Bienvenu hält ein Exemplar von "Tim und Struppi", "Tintin au Congo" in seinen Händen.

Foto: dpa, Sebastien Pirlet

Der Anwalt des Klägers, Ahmed LHedim, sagte nach der Verhandlung, nach Ansicht des Gerichts könne das Anti-Rassismus-Gesetz nur zur Anwendung kommen, wenn von einer vorsätzlichen Diskriminierung ausgegangen werden könne.

Angesichts des historischen Kontexts sei dies nach Ansicht des Gerichts bei Hergé aber nicht der Fall, sagte LHedim. Das Comic, in dem die Abenteuer des Reporters Tim und seines Hundes Struppi im Kongo erzählt werden, war 1931 veröffentlicht worden, als der Kongo noch belgische Kolonie war. Der in Belgien lebende Kläger Mbutu Mondondo hatte gefordert, dass entweder der Verkauf des Comics verboten oder es mit einem erklärenden Vorwort versehen werde, wie dies bereits für die englische Ausgabe der Fall ist.

Während der Anhörungen hatte der Kläger argumentiert, es handele sich um ein "rassistisches Comic, das den Kolonialismus verherrlicht und die Überlegenheit der weißen über die schwarze Rasse verteidigt". Einer der Anwälte hatte damals kritisiert, in dem Band würden Schwarze als "faul, fügsam oder dumm" dargestellt, die unfähig seien, sich in "korrektem Französisch" auszudrücken.

Während der Anwalt des Verlegers Casterman und des Rechteinhabers Moulinsart das Urteil begrüßte, kündigte die Klägerseite an, in Revision zu gehen.

(AFP)
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