Beschluss im Bundestag Für Hörbücher gilt ermäßigte Mehrwertsteuer

Berlin/Frankfurt · Beim Kauf von Hörbüchern in Deutschland gilt ab Januar ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, dass für Hörbücher ebenso wie für gedruckte Bücher 7 Prozent statt wie bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden.

Beschluss im Bundestag: Für Hörbücher gilt ermäßigte Mehrwertsteuer
Foto: Jens Schierenbeck, gms

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) nannte den Beschluss am Freitag einen "kulturpolitischen Erfolg". Er stärke nicht nur die Attraktivität des Kulturguts Buch; "gerade die Hörbücher konnten den Buchmarkt in der letzten Zeit beflügeln", so Grütters weiter.

Die umsatzsteuerliche Begünstigung von gedruckten Büchern und Presseerzeugnissen erfülle nicht allein den Zweck, die Kulturgüter Buch, Zeitung und Zeitschrift zu fördern, so Grütters.

"Anknüpfungspunkt für die reduzierte Besteuerung ist auch, geistige und kulturelle Inhalte besser zugänglich zu machen." Sie werde auf europäischer Ebene weiter auf eine ermäßigte Besteuerung für E-Books hinwirken.

Der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz (CDU), erklärte, damit setze die Bundesregierung ein kulturpolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages zügig um. Hörbücher seien genauso ein kulturelles Gut wie ein Buch aus Papier.

Zusätzlich setzten sich die Koalitionsfraktionen auf europäischer Ebene dafür ein, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auch auf E-Books, E-Papers und andere elektronische Informationsmedien angewendet werden kann.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sprach in Frankfurt von einem guten Signal auch für die europäische Ebene. Kulturelle Inhalte müssten unabhängig von der Art der Verbreitung gleich behandelt werden, sagte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis.

(KNA)
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