Urteil in München Auszüge aus "Mein Kampf" bleiben im Giftschrank

München · Auszüge aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" dürfen auch mit einer Kommentierung zweier renommierter Professoren nicht verbreitet werden. Das entschied am Donnerstag das Oberlandesgericht München.

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Der britische Verleger Peter McGee verlor damit auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern, der die Rechte an dem Hitler-Werk hält. McGee wollte kommentierte "Mein Kampf"-Ausschnitte in der historischen Wochenzeitschrift "Zeitungszeugen" veröffentlichen. Das Land hatte dagegen eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

"Mein Kampf" entstand 1924 während Hitlers Haftzeit im bayerischen Landsberg am Lech. Es gilt als ideologisches Grundwerk des Nazi-Terrors und wurde zu Lebzeiten des Diktators millionenfach gedruckt. Die Rechte fielen zunächst an die US-Militärverwaltung und 1965 an den Freistaat Bayern. Sie erlöschen 70 Jahre nach Hitlers Tod.

FDP und CSU im bayerischen Landtag wollen nun so schnell wie möglich eine vom Land in Auftrag gegebene kommentierte Ausgabe des Propagandawerks veröffentlichen - schon vor dem Auslaufen der Urheberrechte am 31. Dezember 2015. Damit wollen sie kommerziellen Verlagen und Rechtsradikalen den Wind aus den Segeln nehmen, die das bislang unter Verschluss gehaltene Buch nach dem Erlöschen der Urheberrechte voraussichtlich ebenfalls publizieren werden.

Aktenzeichen: 29 U 1204/12

(dpa)
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