Nutzungsbedingungen WhatsApp für Kinder und Jugendliche verboten

Düsseldorf · WhatsApp darf von Kindern und Jugendlichen nicht benutzt werden. Erst ab einem Alter von 16 Jahren darf die App installiert werden. Auch regionale Einschränkungen gibt es. Diese Verbote haben die Betreiber der App aufgestellt.

Zehn WhatsApp-Alternativen
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Foto: dpa, abu htf

Sie gelten in ihrer aktuellen Version schon seit zwei Jahren, allerdings hat sich bisher niemand um das Kleingedruckte gekümmert. In den Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise ist eindeutig geregelt, welche Einschränkungen es für Nutzer gibt. Die Verbote betreffen Alter und Ort der Nutzung.

Im Punkt 9 geht es um die Voraussetzungen, die AGB des Dienstes zu akzeptieren. So ist dort zu lesen: "If you are under 16 years of age, you are not permitted to use the WhatsApp Service." - wer unter 16 Jahren ist, darf WhatsApp nicht nutzen. Auch darf die App nicht in bestimmten Ländern eingesetzt werden: "You further represent and warrant that you are not located in a country that is subject to a U.S. Government embargo, or that has been designated by the U.S. Government as a” terrorist-supporting” country, and that you are not listed on any U.S. Government list of prohibited or restricted parties" Steht ein Land auf einer Embargo-Liste der US-Regierung, darf die App dort auch nicht genutzt werden. Dazu gehören aktuell Länder von Afgahnistan, China, Weißrussland, Nord-Korea, Iran oder Irak.

Während der letztere Punkt in Deutschland weniger eine Rolle spielt, stellt sich die Frage nach dem Alter: Es sind keine Fälle bekannt, bei denen WhatsApp Jüngere aktiv an der Nutzung der App hindert. Kinder und Jugendliche, die einen guten Anteil an den Gesamtnutzerzahlen ausmachen, werden somit geduldet. Allerdings umgeht WhatsApp so komplizierte Jugendschutz-Hürden. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kann WhatsApp darauf verweisen, dass die Kinder und Jugendlichen den Dienst illegal genutzt haben.

Andere Dienste setzen das Alterslimit nicht so hoch an

Bei anderen Internet-Diensten dürfen sich jüngere Nutzer anmelden: Bei Facebook, Google & Co. können bereits 13-Jährige einen eigenen Account anlegen. Dies hat etwas mit US-Recht zu tun. Seit 1998 gilt der sogenannte "Children's Online Privacy Protection Act". Demnach dürfen US-Unternehmen über das Netz keine Informationen über Kinder sammeln.

Vor drei Jahren hat Facebook-Gründer Mark Zuckerberg dieses Gesetz aber mit deutlichen Worten kritisiert: Im Namen der Bildung sollte auch Kindern der Zugang zu Internet-Diensten erlaubt werden. Allerdings dürften auch knallharte Wirtschaftsinteressen das Engagement von Zuckerberg antreiben.

Ändert WhatsApp das Mindestalter?

Derzeit läuft die Übernahme von WhatsApp durch Facebook. Im Laufe des Jahres könnte dieser Prozess abgeschlossen werden. Dann muss WhatsApp auch seine Nutzungsbedingungen anpassen. Es ist dann zu erwarten, dass WhatsApp Facebook-Standards einführt. Dann besteht die Möglichkeit, dass das Mindestalter auch an den US-Standard angepasst wird.

Dann dürften auch Teenager in Deutschland die App legal nutzen - was dem Lebensalltag vieler entsprechen dürfte.

(dafi)
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