Surfen beim Autofahren? So umgehen Sie das Smartphone-Verbot

Während der Fahrt mit dem Smartphone zu spielen ist gefährlich. Bei roten Ampeln oder im Stau greifen trotz Handy-Verbot viele zum Gerät, um mal eben schnell die "WhatsApp"-Nachrichten zu checken. Mit einem Trick ist dies nicht einmal verboten.

 In dieser Form verboten: Während der Fahrt ist der Griff zum Smartphone tabu.

In dieser Form verboten: Während der Fahrt ist der Griff zum Smartphone tabu.

Foto: dpa

Autofahrer dürfen einem aktuellen Urteil zufolge mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied. Der Senat für Bußgeldsachen kippte damit ein anderslautendes Urteil des Dortmunder Amtsgerichts. (Az. 1 RBs 1/14)

Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung gab das OLG der Beschwerde eines Autofahrers gegen eine 40-Euro-Geldbuße statt. Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete Motor seines Wagens automatisch ausschaltete. Während der Rotphase telefonierte der Mann dann mit Handy.

Gesetz regelt Start-Stop-Automatik nicht explizit

Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das OLG darin keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer. Dieses gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei unterscheide das Gesetz nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor. Auch sei aus dem Gesetz nicht abzuleiten, dass ein Motor nur dann abgeschaltet sei, wenn zu dessen Wiedereinschalten die Zündvorrichtung bedient werden müsse.

Deswegen sei das Telefonieren auch bei einem automatisch abgeschalteten Motor zulässig, der durch das Betätigen des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden könne, befanden die Richter. Durch das Handyverbot solle sichergestellt werden, dass dem Fahrer beide Hände für die "eigentlichen Fahraufgaben" frei habe.

Bei einem stehenden Auto mit ausgeschaltetem Motor fielen solche Fahraufgaben aber nicht an. Dabei mache es keinen Unterschied, ob der Motor zuvor vom Fahrer durch Betätigen der Zündung manuell oder beim Stillstand des Autos automatisch abgeschaltet wurde.

(AFP)
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