iPhone 15 bekommt USB-C-Anschluss So recyceln Sie das Apple-Lightning-Kabel richtig

Apple wechselt mit dem neuen iPhone 15 zum Standard USB-C und nimmt Abschied vom hauseigenen Ladekabel-Format Lightning. Damit werden die alten Kabel unbrauchbar - ordnungsgemäß entsorgt werden sollten sie dennoch.

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Foto: istock.com

Mit der Vorstellung des neuen iPhone 15 am Dienstag präsentierte Apple erstmals ein Smartphone mit USB-C-Anschluss. Der Konzern kam damit still einer EU-Vorgabe nach, die USB-C zum einheitlichen Ladestandard erklärt hatte, um Elektromüll zu verringern. Apple hatte lange Zeit versucht, die Vorschrift zu verhindern und argumentiert, dass das hauseigene Ladekabel-Format „Lightning“, das 2012 eingeführt wurde, durch den Schritt für seine Kunden nutzlos werde.

Das stimmt zumindest für diejenigen, die planen, das iPhone 15 anzuschaffen oder bei einer der nächsten iPhone-Generationen zuzuschlagen. Wer sein „Lightning“-Ladekabel dann nicht verschenkt oder verkauft, sollte es allerdings richtig entsorgen. Denn das Kabel einfach in den Hausmüll oder die gelbe Tonne zu werfen, wäre Frevel, da damit indirekt die Natur belastet wird.

Ladekabel enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, dessen Abbau häufig den Lebensraum von Pflanzen und Tieren gefährdet und unter schlechten Arbeitsbedingungen für die Menschen erfolgt. Wer die Kabel im heimischen Müll entsorgt, verhindert, dass die Metallrohstoffe zu neuen Ressourcen werden können.

Wie entsorge ich mein altes „Lightning“-Kabel richtig?

Ihr altes „Lightning“-Kabel und auch jedes andere Ladekabel, das Sie mit der neuen EU-Regelung ab 2024 nicht länger brauchen, können Sie kostenlos beim Wertstoffhof ihres lokalen Müllentsorgers oder beim Schadstoffmobil loswerden. In einigen Kommunen gibt es auch Elektro-Kleinteile-Container, wo Sie die Kabel entsorgen können.

Eine weitere Option ist es, das Kabel, das definitionsgemäß zum Elektroschrott zählt, zu einem Händler zu bringen. Diese müssen Elektroschrott kostenlos und ohne Kauf zurücknehmen, allerdings nur, sofern sie auf mehr als 400 Quadratmetern Ladenfläche elektronische Geräte verkaufen. Das gilt im Übrigen auch für den Online-Handel, hier wird die Versand- und Lagerfläche beim Rückgaberecht zugrunde gelegt.

(hf/dpa)
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