„RedTube“ Porno-Streaming-Nutzer erhalten Abmahnungen

Regensburg · Das Ansehen von urheberrechtlich geschützten Filmen im Internet ist eine rechtliche Grauzone. Eine in der Szene bekannte Abmahn-Kanzlei aus Regensburg verschickt dennoch hunderte Abmahn-Schreiben an Nutzer eines amerikanischen Sexfilm-Portals.

Ein gepixelter Screenshot des Portals "RedTube".

Ein gepixelter Screenshot des Portals "RedTube".

Foto: Screenshot

Das sogenannte Streaming im Internet ist rechtlich umstritten. Nutzer schauen sich hier Filme und Serien im Internet an, ohne die Dateien aktiv auf ihrem Rechner zu speichern. Zahlreiche Experten sehen darin keinen Verstoß gegen Urheberrechtsgesetze. Andere halten entgegen, dass auch beim Streaming Daten zumindest zeitweise auf den Festplatten der Nutzer gespeichert werden — für sie ein klarer Beweis für illegales Verhalten.

Laut einem Bericht der "Welt" geht die Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) nun in die Offensive und verschickt Abmahn-Schreiben an Nutzer der Sexfilm-Plattform "RedTube". Für mehrere Streifen mit Titeln wie "Glamour Show Girls" oder "Amandas Secret" beziffern die Anwälte einen Streitwert von 1000 Euro pro Film. Die Angeschriebenen sollen 250 Euro direkt an den Schweizer Rechteverwerter "The Archive" überweisen.

Zweifel an Rechtsmäßigkeit

Wie die "Welt" weiter berichtet, soll U+C die Daten der Nutzer über eine Anfrage beim Kölner Landgericht ermittelt haben. Dieses Vorgehen ist bei Experten jedoch umstritten. Für eine solche Anfrage müssen die Anwälte konkrete Zeiträume angeben, an denen die Beschuldigten gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Wie die Kanzlei an diese Daten gekommen sein will, ist Fachleuten unklar. Zudem gilt es als unwahrscheinlich, dass RedTube selbst die IP-Adressen seiner Nutzer den Behörden zugänglich machte.

Der Kölner Internet-Jurist Christian Solmecke sagte auf Anfrage von "Welt": "Ich zweifele daran, dass die Kölner Richter diesem Auskunftsersuchen überhaupt hätten stattgeben dürfen." Und weiter: "Auch konnten die Nutzer von RedTube nicht wissen, dass das Material dort eventuell ohne Zustimmung der Rechteinhaber online gestellt wurde."

Die Kanzlei U+C ist für ihr rabiates Vorgehen bekannt. In der Vergangenheit drohte sie damit, die Namen von abgemahnten Porno-Raubkopierern im Internet zu veröffentlichen, falls sich diese weigerten, die geforderten Summen zu überweisen. Dies hatte das Landgericht Essen im Jahr 2012 verboten.

(csi)
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