Gefährliche Mischung Wenn private Technik für die Arbeit genutzt wird

Die Nutzung von privaten Geräten für dienstliche Zwecke ist zwar praktisch. In Sachen Datenschutz und Sicherheit lauern jedoch einige Fallstricke - sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer.

Gefährliche Mischung: Wenn private Technik für die Arbeit genutzt wird
Foto: dpa, toh

Geschäftliche E-Mails abrufen, dienstliche Telefonate führen oder Daten aus dem Firmennetzwerk abrufen - für all das müssen Arbeitnehmer längst nicht mehr im Büro sitzen. Die moderne Technik macht es möglich, dass Nutzer auch von unterwegs oder zu Hause auf alles zugreifen können. Allerdings wird nicht jeder Arbeitnehmer von seiner Firma mit einem Dienstgerät ausgestattet. Deshalb kommen dafür häufig auch private Smartphones, Tablets oder Notebooks zum Einsatz.

Nach einer aktuellen Umfrage des IT-Verbands Bitkom nutzen 40 Prozent der Arbeitnehmer zumindest gelegentlich eigene Geräte für die Arbeit. Die Vorteile liegen auf der Hand, zumindest für die Unternehmen: "Durch die bessere Verfügbarkeit von Daten entsteht eine höhere Produktivität der Arbeitnehmer", sagt Marc Fliehe, IT-Sicherheitsexperte beim Bitkom. Darüber hinaus sparen die Firmen gegebenenfalls Kosten, weil keine Geräte angeschafft werden müssen.Und Arbeitnehmer müssen sich zwischen beruflicher und privater Nutzung nicht groß umgewöhnen.

Gleichzeitig entstehen für sie aber auch Nachteile: So lässt sich beim Großteil der Geräte und Betriebssysteme nicht verhindern, dass geschäftliche und persönliche Daten sich miteinander vermischen, sagt Matthias Ritscher vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT). Ein Beispiel dafür ist das Adressbuch im Smartphone. Für die Trennung von privaten und geschäftlichen Daten existieren nur wenige Ansätze und Produkte für Notebooks und Smartphones, darunter zum Beispiel die Blackberry-Funktion Balance, das vom Fraunhofer SITentwickelte BizzTrust für Androiden oder Samsung Knox.

Nicht nur die Arbeitnehmer, auch die Firmen müssen über solche Lösungen nachdenken. Denn die Mischung von beruflichen und privaten Daten ist auch für sie ein Problem, vor allem aus Sicherheitsgründen.
Oft sei für den Nutzer zum Beispiel gar nicht transparent, ob und wann eine Anwendung mit geschäftlichen Daten auf einem Gerät in Kontakt kommt, sagt Matthias Ritscher. Außerdem erfüllt eine App, die der Nutzer zum Beispiel für seine E-Mails verwendet, eventuell gar nicht die Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen des Unternehmens.

"Es ist eine große Herausforderung für Unternehmen, die fremden Geräte im Unternehmensnetz sicher zu managen", sagt auch Marc Fliehe. Denn für Angreifer wird es dadurch eventuell leichter, in das Firmennetzwerk einzudringen und Daten zu stehlen. Unternehmen können ihren Mitarbeitern daher vorschreiben, nur getestete und freigegebene Apps und Programme zu nutzen. "Denkbar ist auch die Integration von Managementschnittstellen in Mitarbeitergeräte, um IT-Sicherheitsstandards durchzusetzen", sagt IT-Experte Matthias Ritscher.

Unerwünschte Zugriffe auf ihr Gerät müssen Arbeitnehmer deswegen aber nicht befürchten. Denn das geht nur mit ihrem Einverständnis. "Auch wenn der Arbeitnehmer die ihm gehörenden Geräte für dienstliche Zwecke nutzt und dienstliche Daten auf den Geräten gespeichert sind, sind die Geräte dennoch Eigentum des Arbeitnehmers", erklärt Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

Er empfiehlt Arbeitgebern daher eher, Mitarbeitern Firmengeräte zur Verfügung zu stellen und in entsprechenden Vereinbarungen ausdrücklich jegliche Privatnutzung zu untersagen. "Dann ist nämlich im Ernstfall - etwa bei einem plötzlichen Unfall oder Abtauchen des Arbeitnehmers - der Zugriff des Arbeitgebers auf seine mobilen Endgeräte und die darauf befindlichen Daten rechtlich abgesichert und zulässig", so Hensche.

Der Arbeitgeber darf übrigens auch nicht verlangen, dass private Geräte für die Arbeit genutzt werden. Vielmehr hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Pflicht, die Mittel bereitzustellen, die ein Angestellter für seinen Job braucht. "Aufgrund dieser Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitsmittel kann der Arbeitgeber im Allgemeinen nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer dienstliche Telefonate mit seinem eigenen Smartphones führt", sagt Hensche.

Einzige Ausnahme seien nicht vorhersehbare Eilfälle, in denen ein vom Arbeitgeber gestelltes Telefon nicht vorhanden ist, ein dienstliches Gespräch aber dringend geführt werden muss. "Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall sein eigenes Handy benutzen, hat aber einen Anspruch auf Erstattung der Verbindungskosten", sagt Hensche.

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich darauf geeinigt haben, dass der Arbeitnehmer sein eigenes Smartphone oder Notebook für die Arbeit einsetzt. Eine solche Vereinbarung muss nicht unbedingt schriftlich festgehalten werden, sondern kann auch mündlich oder stillschweigend getroffen werden.

(dpa)
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