BGH trifft Grundsatzentscheidung WLAN-Nutzern droht Ärger

Karlsruhe (RPO). Müssen Internet-Nutzer dafür haften, wenn ein unbekannter Dritter sich in ihr ungesichertes Netz einklinkt und illegale Dateien herunterlädt? Der Bundesgerichtshof verhandelt derzeit über das Thema. Schon jetzt deutet sich an, dass WLAN-Nutzer künftig besser vorsorgen müssen.

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Foto: ddp

Anhänger des kabellosen Surfens sind oftmals etwas leichtsinnig, wenn es um die Absicherung des eigenen Funknetzes geht. Fachblättern zufolge beläuft sich der Anteil der unverschlüsselten Netze bei Privatnutzern auf 70 Prozent. Sie müssen damit rechnen, dass sie sich in naher Zukunft besser vor unberechtigten Zugriffen von Dritten schützen müssen. Andernfalls könnten sie künftig bei Missbrauch des Netzzugangs haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof entscheidet in einem Grundsatzurteil.

Seit Donnerstag prüfen die Richter, wer für einen Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse haftet. Computerkenner kennen das Verfahren: Wenn WLAN-Verbindungen nicht gesichert sind - beispielsweise durch eine Passwortsperre - kann jeder, der sich auskennt, über diese Verbindung ins Internet gehen und über den fremden Anschluss Musik, Klingeltöne oder andere beliebige Daten herunterladen.

Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben. Er bleibt anonym. Registiert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn. Der BGH prüft nun, ob ahnungslose WLAN-Nutzer für solche Schäden haften müssen, und wird ein Grundsatzurteil fällen.

Der aktuell verhandelte Fall kann als mahnendes Beispiel herhalten, was im Falle des Falles an unangenehmen Folgen möglich ist. So geht es seit Donnerstag in Karlsruhe um Urheberrechtsverletzung: Einem technisch ahnungslosen WLAN-Nutzer flattert ein Brief ins Haus, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert werden.

Über seine IP-Adresse war der Musiktitel "Sommer unseres Lebens" aus dem Internet heruntergeladen worden - offensichtlich illegal. Im späteren Gerichtsprozess wird klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter muss seinen nicht abgesicherten WLAN-Anschluss für die Urheberrechtsverletzung genutzt haben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann in einer früheren Verhandlung noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde am Donnerstag allerdings deutlich, dass der BGH WLAN-Nutzer nicht ganz so ungeschoren davonkommen lassen wird. Weil sie ihre WLAN-Verbindung nicht absichern, was technisch leicht möglich ist, eröffneten sie womöglich eine "Gefahrenquelle" für den Missbrauch durch Dritte, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken. Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der WLAN-Nutzer trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert.

Der Termin für die Urteilsverkündung stand am Vormittag noch nicht fest.

(AFP/pst)
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