Tipps und Regeln Was Drohnenpiloten wissen müssen

Düsseldorf · Drohnenfliegen ist ein schönes, vielseitiges Hobby - und zugleich ein kompliziertes. Wer sich nicht schon beim Erstflug strafbar machen will, muss die rechtlichen Bestimmungen kennen. Was an als Drohnenpilot wissen muss.

 Eine Mavic Air 2 von DJI im Flug.

Eine Mavic Air 2 von DJI im Flug.

Foto: dpa-tmn/Alexander Prautzsch

Das feuchte Gras quietscht unter den Schuhsohlen und Vögel zwitschern, als eine Drohne durch die kühle Morgenluft surrt. Sabrina Herrmann und Francis Markert bewegen sich im Volkshain Stünz, einem Park im Leipziger Osten. Knapp über ihren Köpfen schwebt die Drohne, mit der sie 2015 auf Weltreise gegangen sind. Neben einem Reiseblog betreiben die beiden deshalb auch die Seite „Drohnen-Camp.de“ mit vielen Infos für Pilotinnen und Piloten.

Egal, ob Tipps zum Fliegen, zu Modellen oder zu rechtlichen Fragen - die Nachfrage ist groß, sagt Francis Markert. Kein Wunder, schließlich fliegen derzeit etwa 430.000 Drohnen - zumindest zeitweise - in deutschem Luftraum, wie aus einer Analyse des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hervorgeht. Fast 90 Prozent davon werden privat genutzt. Mit der neuen EU-Drohnenverordnung, die 2021 in Kraft getreten ist, gibt es nun auch einheitliche Drohnen-Grundregeln für alle EU-Länder.

Fliegen als Sport oder für Fotos Wer eine Drohne kaufen möchte, sollte sich erst einmal darüber klar werden, was er eigentlich will. Denn Drohne ist nicht gleich Drohne. „In der breiten Masse sind Drohnen vor allem für das Thema Foto- und Video-Flug bekannt. Es gibt aber auch noch das Segment der Racing-Drohnen“, erklärt Jan Schönberg vom Deutschen Modellflieger Verband. In dem Bereich fliege man eher Rennen oder Freestyle. Soll es also sportlich oder fotografisch werden? Das ist die erste Frage.

 Ein EU-Fernpilotenzeugnis A2: Dieses wird auch als großer Drohnenführerschein bezeichnet.

Ein EU-Fernpilotenzeugnis A2: Dieses wird auch als großer Drohnenführerschein bezeichnet.

Foto: dpa-tmn/Felix Kästle

Im nächsten Schritt geht es um Preise und Modelle. Francis Markert rät dabei von Billig-Drohnen ab: „Die Erfahrung zeigt, dass man mit sehr günstigen Drohnen unter 200 Euro eher Geld verbrennt. Entweder fliegen sie nicht richtig oder gehen schnell kaputt.“ Im Bereich der Foto-Drohnen müsse man für eine Drohne mit guter Bildqualität mindestens 200 bis 300 Euro einplanen.

Dabei kann man von den Drohnen der jüngsten Generation schon einiges erwarten: „Die Drohnen heute sind ein Quantensprung zu dem, was wir früher geflogen sind“, sagt Markert. Dank Lageregelung habe eine Drohne heute viel mehr Stabilität, dazu kämen ausgereiftere Notfallsysteme, eingebaute Kamera, GPS und ein kompakteres Design. Sabrina Herrmann ergänzt: „Die Drohne, die wir gerade viel fliegen, hat faltbare Arme und lässt sich damit super transportieren.“

Besser auf zertifizierte Drohnen warten Hersteller müssen ihre Drohnen ab 2023 für eine sogenannte C-Klassen-Einteilung zertifizieren lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie bestimmten Standards entsprechen. Welche Klasse eine Drohne hat, hängt von ihren technischen Eigenschaften ab.

Drohnen ab Klasse C1 sollen dann zum Beispiel fernidentifizierbar sein. „Fühlt man sich von einer Drohne gestört, kann man dann per App deren Betreibernummer ermitteln und bei der Polizei zur Anzeige bringen“, erklärt Uwe Nortmann vom Verband für unbemannte Luftfahrt.

Im Moment besitzt jedoch noch keine der Drohnen am Markt eine solche Zertifizierung. Es soll zwar möglich sein, Drohnen, die man bereits besitzt, vom Hersteller nachzertifizieren zu lassen. Wie das genau ablaufen soll, ist aber noch unklar.

 Kompakte Sache: Zusammenfaltbare Drohnen erleichtern den Transport ungemein.

Kompakte Sache: Zusammenfaltbare Drohnen erleichtern den Transport ungemein.

Foto: dpa-tmn/Alexander Prautzsch

„Die Hersteller halten sich bislang bedeckt, wahrscheinlich auch wegen des potenziellen bürokratischen Aufwands einer Nachzertifizierung“, sagt Francis Markert. Er rät Pilotinnen und Piloten, mit einem Kauf zu warten, bis es zertifizierte Modelle gibt. Sonst könne es passieren, dass man in Zukunft mit seiner Drohne Einschränkungen unterliegt.

Drei Dinge brauchen Anfänger Bevor ein frischgebackener Drohnenbesitzer das erste Mal abheben kann, muss er sich in der Regel um mindestens drei Dinge kümmern: Versicherung, Registrierung und Kompetenznachweis. Unbedingt empfehlenswert ist es, eine spezielle Drohnenversicherung abzuschließen, die etwa 100 Euro im Jahr kostet.

Denn die klassische Privathaftpflicht zahle nur, wenn man ganz klar der Verursacher des Schadens war, erklärt Francis Markert. „Wenn Deine Drohne aber abstürzt und nicht einwandfrei klar ist, dass das Deine Schuld war, dann zahlt sie unter Umständen eben nicht.“ Verantwortlich sei man nach dem Luftrecht aber trotzdem, weil man mit der Drohne das Risiko in die Luft gebracht hat.

Wer eine Drohne fliegt, die mehr als 249 Gramm wiegt, oder eine Kamera oder ein Mikrofon besitzt, muss sich zudem online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, so Markert. Beim LBA erhält der Pilot dann eine Betreibernummer (e-ID), die er auf all seinen Drohnen sichtbar anbringen muss.

 Voller Überblick: Viele Fernsteuerungen von Kameradrohnen werden zur Bildkontrolle mit dem Smartphone verbunden.

Voller Überblick: Viele Fernsteuerungen von Kameradrohnen werden zur Bildkontrolle mit dem Smartphone verbunden.

Foto: dpa-tmn/Alexander Prautzsch

Kompetenznachweis muss oft sein Außerdem wird für fast alle Piloten ein Kompetenznachweis nötig. Der entsprechende Test dafür wird auf der Website des LBA abgelegt. Nach einem Onlinekurs muss der Pilot mindestens 29 von 40 Fragen richtig beantworten. Dann erhält er den „EU-Kompetenznachweis A1/A3“. Ausgenommen vom Kompetenznachweis sind Pilotinnen und Piloten, die nur Drohnen der Klasse C0 oder selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm fliegen.

Flugmanöver werden anhand ihres Risikos in drei Kategorien unterteilt: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Hobbypiloten ist vor allem die offene Kategorie relevant. Die wird wiederum in drei Unterkategorien unterteilt: A1, A2 und A3. Diese Kategorien geben an, was beim Fliegen mit welcher Drohne erlaubt ist.

Mit dem kleinen Drohnenführerschein dürfen Piloten Drohnen in den Kategorien A1 und A3 fliegen. In Kategorie A1 fallen selbstgebaute Drohnen bis 250 Gramm und Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht 900 Gramm). Diese Drohnen dürfen in der Nähe Unbeteiligter geflogen werden.

Drohnen bis 25 Kilogramm fallen in die Betriebskategorie A3 und dürfen nur mit 30 Metern Mindestabstand zu unbeteiligten Menschen und 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten fliegen. „Also nur in der Pampa“, sagt Uwe Nortmann.

Nicht höher als 120 Meter hinaus Generell dürfe man mit einer Drohne maximal 120 Meter hoch fliegen, sagt Jan Schönberg. Es gebe außerdem einige Gebiete, sogenannte Geozonen, die absolut tabu sind: „Um Flughäfen, über Gefängnissen, Menschenansammlungen, Krankenhäusern und bewohnten Grundstücken darf man nicht fliegen.“ Von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnanlagen müsse man ebenfalls immer 100 Meter Abstand halten.

Zur Orientierung könne man verschiedene Karten und Apps, zum Beispiel Map2Fly oder Droniq, nutzen, rät Francis Markert. Dabei weist er aber auch auf ein Problem hin: „Keine Behörde gibt an, wo genau geflogen werden darf und wo nicht. Die Anbieter ziehen ihre Daten aus verschiedenen Quellen und können deren Vollständigkeit nicht garantieren.“

Das Bundesverkehrsministerium habe zwar angekündigt, in Zukunft Kartenmaterial herauszugeben, so Markert. Im Moment sei es aber am sichersten, sich immer gründlich mit Fluggebieten vertraut zu machen.

Pfleglicher Umgang mit Akkus und Menschen Drohnen fliegen mit Lithium-Ionen-Akkus, die grundsätzlich recht empfindlich sind und bei Defekten oder falscher Nutzung brandgefährlich werden können. „Die haben sehr viel Power - also austauschen, wenn da etwas kaputt ist, am besten in einer feuerfesten Box lagern und bei Flugreisen niemals ins aufgegebene Gepäck packen“, rät Sabrina Herrmann.

Ein weiterer Ratschlag der Drohnenexpertin ist, Menschen im Flugumfeld unbedingt mit Respekt zu begegnen: „Es hilft, die Leute vorher anzusprechen und ihnen zu erklären was man vorhat. Oder man steht einfach früh auf und fliegt, wenn noch kein anderer wach ist.“ Ansonsten müssten Drohnenpilotinnen und -piloten in spe vor allem Interesse und Neugier mitbringen - und möglichst auch ein gewisses Maß an räumlichem Orientierungsvermögen.

>>>Weitere Infos und Tipps auf Drohnen-Camp.de.

(csr/dpa)
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