Anti-Terror-Kampf im Internet Streit um Spionage auf privaten Rechnern

Berlin (RPO). Der Vorschlag von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Überwachung von privaten Computer schlägt hohe Wellen. Während Geheimdienste die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen von Rechnern begrüßen, raufen sich Datenschützer die Haare.

Überwachung privater PCs: Das sagen unsere Leser
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Foto: ddp

Geheimdienstler sehen in Online-Durchsuchungen einen "guten Ansatz" zur besseren Abwehr gerade islamistischer Anschläge. "Wenn wir unter Beachtung aller rechtstaatlichen Grundsätze einen Blick hinter die Kulissen von Terrorvorbereitungen werfen können, würde uns das natürlich sehr helfen", sagte ein Fahnder der Nachrichtenagentur ddp.

Verfassungsschützer und Spezialisten des Bundesnachrichtendienstes (BND) verweisen auf die "intensive und globalisierte Terrorarbeit der Islamisten". Diese würden in immer größerem Ausmaß Informationen und Anschlagsplanungen im Internet austauschen. Die Fachleute suchen jetzt nach Möglichkeiten, wie die "staatseigenen Hacker" zur Gefahrenabwehr in die privaten Computer eindringen können. So wird über spezielle "Trojaner", heimliche Spionageprogramme, nachgedacht, die über E-Mails in den unter Verdacht geratenen Rechner eingeschleust werden.

Schäuble erwägt eine Art Hausdurchsuchungsbefehl für Privat-Computer. In Niedersachsen wird geprüft, ob der Verfassungsschutz wie beim richterlich genehmigten Telefon-Lauschangriff die Festplatten abhorchen könnte. Juristen betonen, wenn eine Rechtsgrundlage für das Eindringen in private Computersysteme geschaffen wird, müsse sie den Schutz des "Kerns der Privatsphäre und der intimen Daten" gewährleisten sowie eine klare gerichtliche Kontrolle vorsehen. Es handle sich in jedem Fall "um ein Vorgehen in engen Grenzen", versicherte Schäuble. Das Bundesjustizministerium sei dabei zu prüfen, ob für die neuen Überwachungsmöglichkeiten tatsächlich erst eine neue Rechtsgrundlage geschaffen oder "ob nur etwas klargestellt werden muss".

Jetzt hat erst einmal der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Wort. Aus gut informierten Juristenkreisen war zu erfahren, dass das Gericht wahrscheinlich schon im Januar über die Zulässigkeit der "Online-Durchsuchungen" von Privatcomputern und Laptops entscheiden wird. Der für Staatsschutzangelegenheiten zuständige 3. Strafsenat muss über eine Beschwerde von Generalbundesanwältin Monika Harms entscheiden. Sie hatte die Ausforschung des Computers eines Beschuldigten beantragt. Der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit hatte die Verwendung eines "Trojaners" zu diesem Zweck abgelehnt, weil es keine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Zugriffe auf gespeicherte Daten gebe.

(afp)
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