Flughöhe, Kennzeichen, Pilotenschein & Co Multicopter-Flüge - die neuen Regeln für Drohnen-Piloten
Düsseldorf · Multicopter oder Drohnen werden immer beliebter. Wie viele der Geräte durch den deutschen Luftraum brummen, weiß niemand so genau. Und auch darüber, was man mit den Fluggeräten alles anstellen oder auch nicht anstellen darf, herrscht oft Unklarheit. Seit Anfang April sind einige Regeln allerdings etwas klarer gefasst.
Wo darf ich eigentlich meinen Multicopter in die Luft steigen lassen? Was ist die maximale Flughöhe? Und darf ich auch mit einer aufgesetzten Videobrille steuern?
Seit Anfang April gelten für die private Nutzung unbemannter Fluggeräte, die oft auch als Drohnen bezeichnet werden, einige neue Regeln. Im Oktober 2017 kommen weitere hinzu. Eine Übersicht:
- Erlaubnisfreiheit
Fluggeräte von bis fünf Kilogramm Gewicht dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis aufsteigen. Für den Flug schwererer Geräte oder für den Nachtflug ist laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden nötig.
- Flughöhe
100 Meter über dem Grund sind grundsätzlich die Grenze, heißt es beim BMVI. Darüber hinaus ist eine Erlaubnis fällig. Ausnahmen gelten allerdings für Gelände, für die bereits eine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und auf denen eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
Wird dort statt eines Multicopters zum Beispiel ein Modellflugzeug geflogen, ist für Flüge oberhalb von 100 Metern allerdings ein Kenntnisnachweis nötig.
- Flugverbotszonen
Verboten sind laut BMV Flüge über Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr, über Krankenhäuser, Menschenmengen, Gefängnisse, Militärgelände, Industrieanlagen, einige Bundes- und Landesbehörden sowie Naturschutzgebiete.
Auch rund um Flughäfen gilt ein Flugverbot. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) nennt einen Abstand von 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun, die tatsächliche Kontrollzone kann aber größer sein. Genaue Informationen gibt es auf der DFS-Webseite.
- Regeln für Wohngebiete
Drohnen von mehr als 250 Gramm Gewicht dürfen hier nicht mehr aufsteigen. Kann das Fluggerät filmen oder Töne aufnehmen, darf es in Wohngebieten gar nicht fliegen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Grundstückseigentümer oder Mieter von überflogenem Gebiet ausdrücklich zustimmen.
- Sichtweite
Generell sind Flüge mit Geräten bis fünf Kilogramm nur in Sichtweite des Piloten erlaubt. Flüge mithilfe einer Videobrille sind allerdings dann erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm ist.
Oder wenn eine andere Person es ständig in Sichtweite hat und den Steuernden auf Gefahren aufmerksam machen kann. Auch diese Hilfe einer zweiten Person gilt dann als Betrieb in Sichtweite.
Vom Oktober an gelten außerdem folgende Regelungen:
- Kennzeichen
Alle Multicopter und Flugmodelle ab 250 Gramm brauchen vom Oktober an eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers.
Das kann eine Metallplakette oder ein Aluminiumaufkleber sein. Das Kennzeichen muss dauerhaft mit dem Gerät verbunden und feuerfest sein. Der Grund: Im Schadensfall lässt sich so der Halter ermitteln.
- Kenntnisnachweis
Für Fluggeräte ab zwei Kilogramm Gewicht ist vom Oktober an eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle nötig.
Für Flugmodelle reicht auch eine Bescheinigung über die Einweisung durch einen Luftsportverein. Prüfung und Einweisung gelten für fünf Jahre.