Kubicki will klagen Vorratsdatenspeicherung erfasst Text von SMS

Karlsruhe · Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki will gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der Europäische Gerichtshof habe erklärt, dass es bei Berufsgeheimnisträgern gar nicht zu einer Speicherung kommen dürfe, sagte Kubicki der "Welt".

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

"Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus", sagte Kubicki. Diesen Rechtsbruch mit Ansage werde er "persönlich bekämpfen", sagte Kubicki weiter. Er sei als Anwalt betroffen — und als Abgeordneter, der Immunität genieße.

Der Bundestag soll am Freitag endgültig über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abstimmen. Der Gesetzentwurf der großen Koalition sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern müssen. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. E-Mails sind ausgenommen. Das frühere Gesetz zur Datenspeicherung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen worden. Die Opposition und viele Datenschützer zweifeln die Rechtmäßigkeit auch des neuen Entwurfs an.

Wolfgang Kubicki – seine besten Sprüche
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Foto: dapd, Patrick Sinkel

Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" werden bei SMS-Nachrichten entgegen den datenschutzrechtlichen Vorschriften auch die Inhalte der Kurznachrichten bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie das Blatt mit Verweis auf einen internen Schriftverkehr zwischen Bundesdatenschutzbeauftragtem, Bundesnetzagentur sowie den Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica berichtet, war es den Unternehmen mindestens bis zum vergangenen Jahr nicht möglich, die Signalisierungsdaten der SMS, die für den Weg durch das Netz erforderlich sind, von den Inhalten zu trennen.

Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur drängten demnach die Anbieter dazu, ein Filtersystem zu schaffen. Das sei bis heute nicht gelungen. Von der zehnwöchigen Speicherpflicht für SMS-Daten seien demnach auch Inhalte betroffen - obwohl die Vorratsdatenspeicherung nur für die Verkehrsdaten gelten solle. Dass diese Inhalte in die Hände von Strafverfolgern geraten, die zum Abruf der gespeicherten Daten berechtigt sind, wird laut "Süddeutsche" allerdings als gering eingeschätzt. Gäben die Anbieter auch Inhalte weiter, machten sie sich strafbar, schreibt das Blatt.

(AFP)
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