Wie Netznutzer für den eigenen Tod vorsorgen Wer erbt die Passwörter?

Hamburg (RPO). Wenn ein Mensch stirbt, gehören die Fotos und Briefe, die er hinterlässt, seinen Erben. Was aber passiert mit den Bildern, die nicht im Fotoalbum kleben, sondern in seinem Profil bei Facebook stehen oder bei StudiVZ hochgeladen wurden? Wer bekommt den E-Mail-Zugang? Was also passiert mit digitalem Nachlass?

Der kleine Passwort-Knigge
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Foto: ddp

"Pauschal kann man das nicht sagen, aber im Grundsatz ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der übrige Nachlass auch", sagt Gabriele Sachs, Anwältin für Erbrecht in Hamburg. "Er ersetzt ja im Grunde einfach den Schriftverkehr, wie wir ihn früher hatten." Will heißen: E-Mails, Bilder und virtuelle Adressbücher gehören den Erben. Der Erbe tritt, soweit der Verstorbene das nicht anderweitig verfügt hat, in dessen bisherige Rechtstellung ein. Allerdings müsse immer zwischen vererblichen und nicht vererblichen Rechten wie dem Persönlichkeitsrecht unterschieden werden.

Das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook will es Angehörigen mit einem Formular leichter machen. Sie können sich aussuchen, ob die Seite eines Verstorbenen gesperrt werden oder sichtbar bleiben soll - in einem "Erinnerungs-Status". Darin werden alle Mitgliedschaften in Gruppen gelöscht. Nur bereits bestätigte Freunde können Nachrichten auf dem Profil hinterlassen - in Erinnerung an den Verstorbenen.

Individuellen Wünschen nachkommen

Die Betreiber von Studi-, Schüler- und MeinVZ, den größten Netzwerken aus Deutschland mit insgesamt 15,5 Millionen Nutzern, haben kein standardisiertes Verfahren eingeführt. Sie wollen lieber individuellen Wünschen nachkommen: Die Angehörigen eines gestorbenen Nutzers dürfen bestimmen, was mit seinem Profil passiert. Sie können es sperren, für Abschiedsnachrichten erhalten oder selbst übernehmen. Voraussetzung für Letzteres ist, dass sie die Sterbeurkunde und den Erbschein vorlegen.

Anbieter von E-Mail-Diensten gehen mit Todesfällen unterschiedlich um. Web.de und gmx.de, zwei der größten in Deutschland, geben die Passwörter nach Vorlage des Erbscheins heraus. Etwas komplizierter ist das Prozedere etwa bei Hotmail von Microsoft. Weil der Server in den USA steht, verlangt das Unternehmen eine E-Mail auf Englisch.

Darin muss stehen, wann der Account eingerichtet und zum letzten Mal benutzt wurde. Außerdem müssen die Angehörigen den Erbschein sowie Kopien ihres eigenen Personalausweises und dessen des Verstorbenen einreichen. Dann kümmert sich in den USA nach Unternehmensangaben ein "Criminal Compliance Team" um die Anfrage. Nach spätestens zwei Monaten bekomme der Antragsteller per Post eine CD oder DVD mit den Daten aus dem Account. Geschlossen wird dieser nur auf ausdrücklichen Wunsch, Hotmail-Passwörter gibt Microsoft nicht heraus.

"Einladung zu illegalen Machenschaften"

Erbrechts-Expertin Sachs empfiehlt Internetnutzern: "Um den Erben Probleme bei der Nachlassabwicklung zu ersparen, ist jedem zu raten, zu verfügen, was nach seinem Tod mit dem Nachlass - insbesondere dem digitalen - geschehen soll". Am besten hinterlässt der Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar, rät Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Oder er lässt sie direkt in sein Testament aufnehmen.

Prinzipiell eine Alternative sind Dienste wie Legacy Lockers, Datainherit oder auch Deathswitch. Sie ermöglichen Anwendern, gegen eine Gebühr Passwörter für Web-Netzwerke, E-Mail-Konten oder das Online-Banking bei ihnen zu hinterlegen und eine Vertrauensperson zu nennen. An diese gehen die Informationen im Todesfall.

Weichert rät davon allerdings ab: "Das ist völliger Blödsinn und eine Einladung zu illegalen Machenschaften." Derart sensible Daten sollten Nutzer nicht gesammelt einem Internetdienst überlassen. "Man muss schon sehr viel Vertrauen zu einem solchen Anbieter haben, um so eine Idiotie zu begehen." Außerdem sei es nicht einmal sicher, ob sie "nicht noch vor dem Kunden sterben."

(dpa/csr)
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