Bundesverfassungsgericht Wann darf die Polizei E-Mails lesen?

Karlsruhe (rpo). Wann hat die Polizei Zugriff auf E-Mails und Handy-Verbindungsdaten? Um diese Frage geht es in einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Welche Daten fallen unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses - und welche nicht?

 Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der G-8-Gegner zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der G-8-Gegner zurückgewiesen.

Foto: ddp, ddp

Das Gericht verhandelt über die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Ermittlungsrichterin, deren Privatwohnung Anfang 2003 wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen durchsucht worden war. Dabei waren ihre Computer sowie Kopien aus Ermittlungsakten und von Einzelverbindungsnachweisen ihres Handys beschlagnahmt worden.

Die Bundesregierung hält angesichts der "gewandelten Medienwelt" eine klare Abgrenzung des Schutzbereichs der Fernmeldegeheimnisses für unabdingbar. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sollten Kommunikationsdaten durch das Fernmeldegeheimnis vor "heimlichen Zugriffen" geschützt werden, solange sie noch nicht beim Empfänger angekommen seien, sondern sich noch "im Herrschaftsbereich des Diensteanbieters" befänden. Auch der Schutz des Postgeheimnisses ende, wenn der Brief im Briefkasten des Empfängers liege. Es sei "nicht ersichtlich, warum der elektronische Briefkasten oder die Gerätespeicher anders bewertet werden sollten", argumentierte Zypries.

Sobald die Übertragung abgeschlossen und die Nachricht beim Empfänger angekommen sei, fungiere das Handy oder der Computer "nicht mehr als Übertragungs-, sondern nur noch als Speichermedium", betonte die Ministerin. Würde das Fernmeldegeheimnis auch auf Speichermedien ausgedehnt, entstünden "erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten zu der Beschlagnahme von 'normalen' Datenträgern".

Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer zeigte zumindest Sympathie für die Aussagen der Ministerin. Der Begriff des "Herrschaftsbereichs" sei in dieser Diskussion "fruchtbar", sagte er. Mit dem Urteil des Zweiten Senats wird in einigen Monaten gerechnet.

(afp)
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