Online-Schnäppchen Vorsicht vor Fälschungen im Internet

Berlin/Rostock (rpo). Teure Markenartikel billig im Internet kaufen - das kann ins Auge gehen. Designerjeans und Edelhandtaschen werden zwar als Schnäppchen für wenige Euro angeboten. Doch die können leicht gefälscht sein: Etliche Markenartikel im Internet wirken auf den ersten Blick zwar täuschend echt, entpuppen sich später aber als billige Imitation.

Die zehn Sicherheitsregeln für den Online-Einkauf
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"Im Internet werden immer mehr Produktfälschungen angeboten", warnt Lennart Röer vom Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin. Besonders bei Online-Auktionen wie eBay ließe sich vor dem Kauf die Echtheit eines Artikels allein anhand des Fotos kaum nachprüfen.

Die Zahlen des Deutschen Zollkriminalamtes in Köln belegen den Trend bei gefälschten Designerstücken: "Von 2003 auf 2004 ist die Zahl der Beschlagnahmen von Produktfälschungen durch den Zoll um das Zweieinhalbfache gestiegen", sagt Sprecher Wolfgang Schmitz. Der Wert der gefälschten Waren betrug zudem vergangenes Jahr mit 145 Millionen Euro fast doppelt so viel wie 2002. Mehr als 40 Prozent der Waren wurden dabei 2004 im Internet angeboten.

"In Acht nehmen müssen sich Kunden besonders vor gefälschten Fanartikeln, Raubkopien und bei Markenspielzeug", sagt Schmitz. In letzter Zeit seien zudem gefälschte Textilien zunehmend im Umlauf. Oft sind solche Artikel für Kunden selbst dann schwer vom Original zu unterscheiden, wenn sie sie in den Händen halten, erzählt Schmitz.Wer sichergehen will, sollte daher die Echtheit nach dem Kauf beim Hersteller oder Fachhändler prüfen lassen, rät Branchensprecher Röer.

"Beim Kauf von Markenware sollten Kunden außerdem stets die Original-Belege einfordern und sich vom Anbieter die Echtheit zusichern lassen", empfiehlt eBay-Sprecherin Maike Fuest in Dreilinden bei Potsdam. eBay-Nutzer seien außerdem durch den Käuferschutz abgesichert: Bei gefälschter Ware deckt dieser eine Entschädigung von bis zu 175 Euro ab.

Auch sei der Verkauf von Fälschungen in den Grundsätzen von eBay verboten. Zusätzlich würden eigene Mitarbeiter das Angebot durchsuchen und dabei mit den Markenfirmen zusammenarbeiten. Geprellte Kunden können sich zudem rechtlich wehren: Wer statt des Originals ein billiges Imitat erhält, kann sich in der Regel auf die Gewährleistungspflicht des Händlers berufen, sagt Rechtsanwalt Johannes Richard in Rostock, der auf Internetrecht spezialisiert ist.

Zwar schließen einige Anbieter die Gewährleistung ausdrücklich für ihr Angebot aus, in den meisten Fällen gilt ein solcher Ausschluss aber nicht. Das bedeutet: Wer ein Produkt kauft, das eindeutig als Originalware angeboten wird, kann vom Verkäufer auch die Auslieferung des Originals einfordern. Wenn dieser keine Originalware besitzt, muss er dem Kunden als Ausgleich den Differenzbetrag zur Originalware zahlen.

In der Praxis ist es aber oft schwierig, sein Geld oder die Originalware einzuklagen, so Richard. Viele der schwarzen Schafe unter den Verkäufern seien ohnehin zahlungsunfähig, teilweise säßen diese auch im Ausland oder arbeiteten mit falschen Adressen.

(gms)
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