Datenschutz Verbraucherschützer mahnen Entwickler von Pokémon-Go ab

Berlin · Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Entwickler der Smartphone-App Pokémon-Go wegen kritischer Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt.

Wie funktioniert Pokémon Go?
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Pokémon Go - Alles was man wissen muss

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Foto: dpa/Silas Stein

Die Bestimmungen des kalifornischen Entwicklers Niantic verstießen "zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards", teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mit.
Die Verbraucherschützer beanstandeten 15 Klauseln. Gebe Niantic bis zum 9. August keine Unterlassungserklärung ab, werde der vzbv prüfen, ob er eine Klage einreicht.

Die Verbraucherschützer bemängelten etwa, dass Nutzer neben der E-Mail-Adresse auch die Standortfunktion ihres Smartphones oder Tablets freigeben müssten. Somit sei eine anonyme Nutzung des Spiels ausgeschlossen. Zudem könne Niantic den geschlossenen Vertrag jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. "Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten", erklärte der Rechtsreferent der vzbz, Heiko Dünkel.

Für die Anwendung soll demnach aber kalifornisches Recht gelten. Verbraucher müssten deshalb bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA kontaktieren, wenn sie den Klauseln nicht rechtzeitig widersprochen hätten. Bei Pokemon-Go kreiert der Nutzer eine fiktive Figur, deren Standort auf einer Karte der realen Umgebung angezeigt wird. Läuft der Nutzer umher, läuft auch der sogenannte Trainer umher. Auf der Karte werden dem Spieler dann die Pokemons angezeigt, die er mit einem Wischen über den Bildschirm einfangen kann. Material für die Jagd und zum Trainieren der Zeichentrickmonster erhält der Nutzer an "Pokestops."

(rent/KNA)
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