Abmahnwelle gegen "RedTube"-Nutzer Streaming: Hier sollten Surfer stutzig werden
Köln · Das Telefon von Christian Solmecke steht nicht mehr still. 1000 Anfragen erreichten den Anwalt für IT- und Internet-Recht bislang, immer ging es um die Frage: Was nun?
Immerhin werden die Videos und Musikstücke anders als bei Online-Tauschbörsen nicht auf dem Computer abgelegt und anderen angeboten, sondern nur kurz zwischengespeichert. Wer "streamt", konsumiert nur für den eigenen Bedarf.
Hier sollten Surfer stutzig werden
"Streaming ist eine juristische Grauzone", sagt Christian Solmecke, die rechtlich noch nicht eindeutig geklärt worden sei. Ivona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, warnt: "Für den Verbraucher ist schwierig zu erkennen, welche Angebote legal sind." Eindeutig illegal seien Seiten, die aktuelle Kinofilme kostenlos anbieten.
Auch Christian Solmecke sagt: "Wenn massiv Daten oder Videos angeboten werden, die normalerweise kostenpflichtig sind, sollte man stutzig werden." Bei Plattformen, die nicht offensichtlich rechtswidrig seien, könne man aber weiterhin Videos anschauen.
Wer eine Abmahnung von der Kanzlei U+C erhält, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und auch die Strafe nicht bezahlen, rät Husemann, sondern erst Mal rechtlichen Rat einholen.
Gewarnt wird auch vor E-Mails, die angeblich von U+C stammen sollen. Sie enthalten einen Virus und sollten nicht geöffnet werden.