Drahtlos ins Internet Regulierer will Frequenzen für WiMax freigeben

Bonn (rpo). Ende des Jahres will die Bundesnetzagentur Frequenzen für schnelle drahtlose Internetzugänge freigeben - zum Beispiel für die neue WiMax-Technik als Alternative zu leitungsgebundenen DSL-Netz. Die Behörde will bei der Frequenzvergabe sehr flexibel vorgehen.

Der Präsident der Agentur, Matthias Kurth, stellte am Mittwoch in Bonn einen neuen, sehr flexiblen Regulierungsansatz in Aussicht. Weder soll eine Festlegung auf eine bestimmte Technologie verlangt werden, noch auf einen bestimmten Anwendungszweck.

Allerdings sollen nur Unternehmen zum Zuge kommen, die tatsächlich investieren und zügig den Betrieb aufnehmen, betonte Kurth. Frequenzen sollen künftig möglichst so zugeteilt werden, wie es dem Stand des Aufbaus von Infrastrukturen entspricht. "Papier ist geduldig und mit Phantomplanungen werden wir uns nicht beeindrucken lassen", betonte der Regulierer.

Kurth spielte auf die Vergabe der Frequenzen für das Datenfunkkonzept WLL an im Sommer 1999. Die Technik sollte drahtlose Telefon- und Datennetze als Konkurrenz zum Festnetz der Telekom ermöglichen, erwies sich aber als Flop. Frequenzen aus diesem Bereich sollen nun in einem Registrierungsverfahren neu vergeben werden. Über den Preis für die Lizenzen sei noch keine Entscheidung gefallen, sagte ein Behördensprecher.

Die Frequenzen sollten in erster Linie für funkgestützte Internetzugänge genutzt werden können, sagte Kurth. Es ist aber auch möglich, freie Kapazitäten durch weitere Nutzungen auszufüllen. "Hier haben wir aus der Vergangenheit dazu gelernt", erklärte der Regulierer. "Wir müssen dem Markt weitere Spielräume zu einer effizienten Frequenznutzung eröffnen als dies durch Vorgaben zum Beispiel bei WLL der Fall war. Die Innovationen bei Funktechnologien sind so dynamisch, dass unsere Festlegungen auch diesem Tempo gerecht werden müssen."

Koexistenz verschiedener Investitionen angestrebt

Mit dem Registrierungsverfahren soll nach Vorstellung der Bundesnetzagentur eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäftsmodelle möglich werden. "Wir geben auch keine Versorgungsbereiche vor. Es soll dem Anbieter überlassen bleiben, sein Präsenzgebiet nach eigenen Vorstellungen zu schneiden," erklärte Kurth.

Sollte das Interesse in einem Gebiet so groß sein, dass es zu Überschneidungen im zur Verfügung stehenden knappen Frequenzspektrum käme, sollten die interessierten Firmen zunächst versuchen, sich untereinander zu einigen. Erst falls dies nicht gelingt, würde die Netzagentur amtliche Entscheidung nach den gesetzlich vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen treffen.

Die eigentlichen Frequenzzuteilungen erfolgten streng auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes, beugte Kurth Missverständnissen vor. "Das vorgeschaltete Registrierungsverfahren ist quasi ein Serviceangebot der Bundesnetzagentur, das zur Konfliktvermeidung, wo immer möglich, beitragen soll und die Koexistenz verschiedener Investitionen möglich machen soll."

(ap)
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