Nach Tod des mutmaßlichen Erpressers Rechtsanwalt zeigt SchülerVZ an

Berlin (RPO). Der Rechtsanwalt des verstorbenen mutmaßlichen SchülerVZ-Erpressers Matthias L., Ulrich Dost, hat Strafanzeige gegen vier Mitarbeiter des Online-Netzwerks gestellt. Gegen die vier Mitarbeiter bestehe der Verdacht der falschen Verdächtigung, gegen einen von ihnen zudem der Verdacht einer falschen uneidlichen Aussage, sagte Dost am Freitag.

 SchülerVZ wird vom Rechtsanwalt des toten mutmaßlichen Erpressers verklagt.

SchülerVZ wird vom Rechtsanwalt des toten mutmaßlichen Erpressers verklagt.

Foto: ddp, ddp

Dieser Mitarbeiter habe in einer Zeugenvernehmung ausgesagt, dem 20-jährigen L. keine Angebote finanzieller Art gemacht zu haben, um an die von ihm ausgespähten Daten zu gelangen. Dost zufolge belegt ein Chat-Protokoll des Mitarbeiters mit seinem Mandanten jedoch, dass ein unbeziffertes Angebot gemacht worden ist.

Der Verdacht der falschen Verdächtigung ergebe sich daraus, dass L. eine rechtswidrige Tat unterstellt worden sei, obwohl das Unternehmen später davon gesprochen habe, dass lediglich öffentliche Daten gesammelt worden seien, was keine Straftat sei.

Zum Motiv seiner Anzeigen sagte Dost gegenüber ddp, er wolle den Fall damit für sich abschließen. Er hatte den 20-Jährigen aus Erlangen nach dessen Festnahme vertreten, ehe sich dieser in seiner Gefängniszelle vor zwei Wochen das Leben nahm. L. hatte mit einem Sammelprogramm, einem sogenannten Crawler, Daten aus dem Online-Netzwerk SchülerVZ erfasst und gespeichert. Nach Angaben des Unternehmens hatte er 80 000 Euro gefordert und andernfalls den Verkauf der Daten angedroht. Er war wegen des Verdachts auf Erpressung festgenommen worden.

(DDP/felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort