Klage erfolgreich Post muss Werbung für E-Postbrief ändern

Berlin (RPO). Die Deutsche Post darf ihren E-Postbrief nicht mehr als "so sicher und verbindlich" wie einen klassischen Papierbrief bewerben. Das entschied das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), wie der Verband am Montag mitteilte.

So sei in vielen Bereichen, etwa bei der Kündigung einer Wohnung, die Schriftform samt eigenhändiger Unterschrift notwendig. Der E-Postbrief müsste die Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzen.

Weil diese Technik derzeit fehlt, hält der elektronische Brief nach Meinung der Richter nicht dem Vergleich mit dem klassischen Versand statt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der E-Postbrief soll Briefe aus Papier ersetzen, indem er verschlüsselt über das Internet versandt wird. Das soll es Bürgern etwa ermöglichen, rechtsverbindlich mit Behörden und Unternehmen zu kommunizieren.

Ein ähnliches Produkt ist das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Projekt "De-Mail". Es wird derzeit unter anderem von der Deutschen Telekom und der GMX- und web.de-Mutter United Internet entwickelt.

(AFP/jre)
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