Gerichtsentscheidung Porsche für 5,50 Euro aus Internetauktion nicht einklagbar

Koblenz (RPO). Im Rechtsstreit um einen im Internet versehentlich für nur 5,50 Euro versteigerten Porsche behält der Anbieter Recht. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) bestätigte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Demnach muss der Besitzer des Sportwagens, der die Auktion nach acht Minuten wegen eines Fehlers beim Einstellen des Angebots vorzeitig beendet hatte, dem Käufer, der dadurch nicht zum Zuge kam, keinen Schadenersatz leisten.

 Wer im Internet einen Porsche für 5,50 Euro ersteigert, kann nicht auf die Lieferung hoffen.

Wer im Internet einen Porsche für 5,50 Euro ersteigert, kann nicht auf die Lieferung hoffen.

Foto: Hersteller

Gegen dieses Urteil hatte der Käufer zunächst Berufung eingelegt, die vom OLG aber als ohne Aussicht auf Erfolg gewertet wurde. Daraufhin zog der Kläger seinen Berufungsantrag zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Koblenz vom März nun rechtskräftig.

Das Landgericht hatte argumentiert, dass der Vertrag über den Verkauf des Porsche zu einem Preis von 5,50 Euro zwar wirksam zustande gekommen sei. Damit sei der Anbieter dem Kläger auch grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet. Allerdings sei der Schadenersatzanspruch im konkreten Fall nicht durchsetzbar, weil es sich dabei offensichtlich um einen Rechtsmissbrauch handeln würde.

Der Kläger hatte innerhalb der acht Minuten, in denen der Porsche bei Ebay zur Auktion stand, 5,50 Euro dafür geboten und einen Höchstbetrag von 1100 Euro für sein Gebot angegeben. Als der Besitzer das 911er Porsche Carrera Coupé nach acht Minuten wieder aus dem Angebot herausnahm, forderte der Bieter ihn umgehend zur Mitteilung von Ort und Zeit für die Übergabe des Wagens gegen Zahlung der 5,50 Euro auf. Als dieser den Verkauf verweigerte, klagte der Bieter auf Zahlung von 75 000 Euro Schadenersatz. Dies sei der Mindestwert des Fahrzeugs.

Nach Ansicht der Richter konnte der Kläger aber nicht davon ausgehen, den Porsche für die gebotenen 5,50 Euro oder auch für das von ihm festgesetzte Höchstgebot von 1100 Euro tatsächlich erwerben zu können. Dieser Preis bewege sich "nicht mehr im Bereich eines 'Schnäppchens'".

(DDP/top)
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