Millionen-Erbe via E-Mail? Wie Online-Betrüger ihre Masche verändern

Düsseldorf · Betrügerische Spam-Mails landen täglich in unseren Postfächern. Die meisten Tricks werden inzwischen von Verbrauchern durchschaut. Das wissen auch die Betrüger. Ein aktueller Fall zeigt, wie ihre Methoden deshalb immer gerissener werden.

 Die Tricks von Mail-Betrügern werden immer gerissener.

Die Tricks von Mail-Betrügern werden immer gerissener.

Foto: dpa, Peter Kneffel

Als Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl seinem Mandaten Markus Leithäuser (Name von der Redaktion geändert) erklärt, dass dieser auf eine Betrugsmasche hereingefallen sei, wird es still. Diese Botschaft muss der Mandant erst einmal verdauen. Zu schön war der Traum vom Millionenerbe.

 Die Fotos der angeblichen Anwälte zeigen in Wirklichkeit den FedEx-CEO Frederick W. Smith sowie Stephen Cannon, den CEO von Mercedes Benz USA.

Die Fotos der angeblichen Anwälte zeigen in Wirklichkeit den FedEx-CEO Frederick W. Smith sowie Stephen Cannon, den CEO von Mercedes Benz USA.

Foto: Screenshot

Zudem gab es für ihn keinen Anlass für die Annahme, dass es sich hier um Betrug handeln würde. Schließlich verlangte der angebliche Anwalt, der Leithäuser kontaktiert hatte, im Gegensatz zu den üblichen Betrugsmaschen kein Geld von ihm - und etwas herunterladen musste er auch nicht.

Digitale Post wie die von Markus Leithäuser bekommen in diesen Tagen viele Deutsche. Unverhofft erreicht sie eine Nachricht über eine angebliche Erbschaft in Großbritannien via E-Mail. Absender ist die angebliche britische Kanzlei "George Evans Law".

Der Empfänger wird in der E-Mail über eine Erbschaft informiert. Ein Verwandter sei in Großbritannien verstorben, heißt es darin. Da sonst keine Erben ausfindig gemacht werden konnten, dürfe sich der Adressat der Nachricht auf eine Erbschaft von 14 Millionen Euro freuen.

In Fällen wie diesem wird häufig der auf deutsch-britische Rechtsfälle spezialisierte Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl kontaktiert. Die angeblichen Erben wollen sich von ihm noch einmal die Echtheit ihrer Erbschaft bestätigen lassen. Wenn er sie anschließend über den Betrugsversuch aufklärt, sind viele überrascht.

Neben Markus Leithäuser haben sich bislang zwei weitere Betroffene im Fall von "George Evans Law" an Schmeilzl gewandt. Für den Juristen war nach Schilderung der Fälle sofort klar: Hier muss es sich um einen Betrugsversuch handeln. "Wenn man aus dem Nichts per E-Mail über ein Millionenerbe informiert wird, sollte man sofort misstrauisch sein", erzählt er.

"Es wird Sie nichts kosten"

Auch in Leithäusers Fall hatte alles mit einer E-Mail von der angeblichen britischen Anwaltskanzlei angefangen. Seine Sorgen, dass die unerwartete Erbschaft mit Kosten verbunden sein könnte, wurden sofort ausgeräumt. "Es ist verständlich, Zweifel zu haben, aber die Abwicklung ist 100-prozentig gesetzlich und wird Sie nichts kosten", hieß es in einer der Nachrichten. Was sollte da noch schieflaufen?

Dieses Vorgehen ist ungewöhnlich und unterscheidet sich von den Maschen anderer Betrüger. Häufig werden die Opfer schon bei der ersten Kontaktaufnahme aufgefordert, Geld an die Betrüger zu bezahlen, damit der Traum vom Millionenerbe Realität wird. "Für die Auszahlung der Erbschaft muss beispielsweise ein angebliches Geldwäschezertifikat erworben werden", erklärt Schmeilzl. Derartige Zertifikate sind in der Regel frei erfunden und dienen dazu, der Erbabwicklung einen legalen Anschein zu verleihen. Doch in diesem Fall verlangten die Betrüger auch in den weiteren Mails kein Geld von Leithäuser.

Der Großteil der Bürokratie war an dieser Stelle erledigt, jedoch brauchte der falsche Anwalt zur finalen Abwicklung noch einige Stammdaten des angeblichen Erben. Für Bernhard Schmeilzl ist das ein klares Indiz für Betrug, denn eigenmächtig kann kein Jurist die Abwicklung einer Erbschaft veranlassen. "Zunächst muss ein Anwalt um das Mandat des Erben bitten", weiß er.

Die Hinweise für den Betrug liegen im Detail

Für den Rechtsexperten ist die Tatsache, dass ausschließlich durch Mails kommuniziert wurde, ein weiterer Betrugshinweis. Zwar sei eine Kontaktaufnahme per E-Mail, laut Schmeilzl, noch kein K.-o.-Kriterium. Doch staatliche Unterlagen wie ein Erbscheinsantrag würden in der Regel ausschließlich im Original per Post versandt. Juristische Laien wie Markus Leithäuser wissen davon jedoch meist nichts.

Zumal Online-Betrüger auch immer mehr Aufwand betreiben, um möglichst glaubwürdig zu erscheinen. Nicht nur geben sie in ihren E-Mails eine Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer an, sondern auch eine Internetseite, auf der sich der Klient von ihrer Echtheit überzeugen soll.

Dafür haben die Betrüger im Fall von "George Evans Law" eine aufwändig gestaltete Homepage erstellt, die den Eindruck von Seriosität erzeugen soll. Auf der Seite werden die einzelnen "Anwälte" inklusive Biographie aufgeführt und auch die Arbeit der vermeintlichen Kanzlei wird ausführlich vorgestellt. Nur wenige Verbraucher wissen genau, worauf sie achten müssen, um Fehler auf einer solchen erfundenen Firmenseite zu entdecken.

Dem Rechtsexperten Schmeilzl dagegen, war schnell klar, dass die Kanzlei nicht echt sein kann. So beginnt die angegebene Telefonnummer mit der Ziffer sieben. "In Großbritannien bedeutet das, dass es sich um eine Handynummer handelt", erklärt Schmeilzl. Doch welcher Anwalt gibt ein Handy als Geschäftsnummer an? Auch die Adresse weist bei genauem Blick Fehler auf: Bei den Kontaktdaten ist zwar eine Straße, aber keine Stadt angegeben.

Wer noch etwas mehr Aufwand betreibt und mit der Google-Bildersuche die Fotos der angeblichen Anwälte sucht, findet schnell heraus, dass diese nicht nur falsch, sondern auch geklaut sind. Die Mitglieder der "Evans-Kanzlei" entpuppen sich als die US-amerikanischen Geschäftsführer namenhafter Unternehmen wie FedEx oder Mercedes Benz, denen die Betrüger einen falschen Namen samt falscher Biographie zugewiesen haben.

Einmal überwiesenes Geld ist verloren

Als sich nach zweimonatiger Mailkorrespondenz plötzlich eine dritte Firma in die Angelegenheit einschaltete, kamen Markus Leithäuser schlussendlich doch noch Zweifel. Die falsche Kanzlei verwies in einer Nachricht auf die angebliche Sicherheitsfirma mit dem Namen "Excelsior Security". Diese bat ihn, für eine Geldübergabe nach Spanien zu kommen.

Auch diese Scheinfirma ist mit einer Homepage im Internet präsent und gibt dort ausführliche Informationen zu ihrem Tätigkeitsfeld. Dass ein weiteres falsches Unternehmen in den Betrug eingebunden wurde, ist selbst für Bernhard Schmeilzl ein Novum und ist ein Anhaltspunkt dafür, dass sich Betrüger ständig neue Maschen einfallen lassen.

Die Aufforderung, zur Abwicklung der Erbschaft nach Spanien zu reisen, war für Markus Leithäuser letztendlich der Grund, einen Anwalt hinzuzuziehen. Zu seinem Glück wandte er sich vor der Reise an die Kanzlei von Bernhard Schmeilzl - also auch, bevor er den Betrügern Geld ausgehändigt hatte.

"Wer Betrügern Geld überweist, hat keine Chance, es jemals wiederzusehen", berichtet Schmeilzl. Meist lassen die Betrüger das Geld auf das Konto eines Strohmannes überweisen, wovon es sofort nach Eingang auf ein ausländisches Konto weitertransferiert wird. Ein Mandant von Schmeilzl hat auf diese Weise rund 20.000 Euro verloren.

Wer wegen einer angeblichen Erbschaft kontaktiert wurde, kann neben den bereits erwähnten Anzeichen an diesen Aspekten einen Betrug erkennen: Zum einen kann das Erbe ohne Erbschein nicht an eine Kanzlei ausgezahlt worden sein, wie viele es in betrügerischen E-Mails behaupten. Zum anderen lässt sich eine derartige Angelegenheit auch nicht im Eiltempo klären. "Die Abwicklung einer Erbschaft dauert circa neun bis zwölf Monate", erzählt Bernhard Schmeilzl. Drängt der vermeintliche Anwalt also auf die Zeit, ist das ein Warnsignal.

Im Online-Verzeichnis der englischen Anwaltskammer kann man die Kontaktdaten eines englischen Anwaltes überprüfen. Dort ist wie in Deutschland jeder Jurist gelistet, der eine echte staatliche Zulassung für diesen Beruf hat.

Wer nach diesen Maßnahmen noch immer unsicher ist, ob es sich bei einer E-Mail in seinem Postfach um Betrug handelt oder nicht, dem bleibt letztlich doch nur der Anruf bei einem deutschen Anwalt.

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