Vor- und Nachteile für Verbraucher Neue Regeln für Onlinekäufe ab Mitte Juni

Düsseldorf · Bislang war in den Ländern der Europäischen Union das Onlineshopping unterschiedlich geregelt. Eine neue EU-Richtlinie, die Deutschland zum 13. Juni umsetzt, soll die Vorschriften harmonisieren. Für die Verbraucher hierzulande bringt das Vor- und Nachteile.

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Foto: gms

Mitte Juni treten neue Regeln fürs Onlineshopping in Kraft. Sie betreffen insbesondere Vorschriften zum Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten der Anbieter etwa beim Bestellprozess.

Unverändert - auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen - bleibt das Recht, Onlinekäufe binnen 14 Tagen zu widerrufen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Neu dabei sind folgende Regelungen, die vom 13. Juni an gelten:

- Bezahlen: Händler müssen mindestens eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit wie etwa Lastschrift oder Kauf auf Rechnung anbieten. Außerdem dürfen Anbieter bei der Nutzung von kostenpflichtigen Zahlungsmitteln nur Kosten weitergeben, die ihnen selbst tatsächlich auch entstehen.

- Rücksendekosten: Im Falle eines Widerrufs kann der Anbieter dem Käufer die Kosten fürs Zurückschicken unabhängig vom Warenwert vollständig auferlegen, wenn er über diesen Umstand vor Vertragsschluss zumindest auf seiner Internetseite klar und verständlich hingewiesen hat. Die bisherige 40-Euro-Grenze ab der Rücksendungen für den Verbraucher in jedem Fall kostenfrei sein mussten, entfällt. Der Händler kann sich aber natürlich nach wie vor bereiterklären, die Rücksendekosten zu übernehmen.

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- Hinsendekosten: Die vom Käufer ursprünglich bezahlten Versandkosten muss der Händler bei einem Widerruf in voller Höhe erstatten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kosten, die den Standardversand übersteigen, also etwa der Aufpreis für einen Expressversand. Verbraucher müssen den Experten zufolge keine Versandkosten zahlen, wenn der Verkäufer darüber nicht vor Vertragsschluss auf seiner Seite informiert hat.

- Eindeutige Widerrufserklärung: Käufer können ihr Widerrufsrecht nicht mehr ausüben, indem sie Waren einfach kommentarlos und fristgerecht zurückschicken oder die Paketannahme verweigern. Sie müssen den Widerruf des Onlinekaufs nun eindeutig erklären. Um das auch beweisen zu können, raten die Verbraucherschützer, grundsätzlich nur per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg und nicht am Telefon zu widerrufen. In der Praxis genüge es für einen wirksamen Widerruf, der Rücksendung ein Widerrufsschreiben oder -formular beizulegen.

- Länge des Widerrufrechts: Künftig erlischt das Widerrufsrecht in jedem Fall spätestens ein Jahr und 14 Tage, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Das bisherige unendliche Widerrufsrecht für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung durch den Käufer unzureichend war, entfällt.

- Zeitpunkt der Rücksendung: Bei Widerruf muss der Kaufvertrag binnen 14 Tagen rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass der Käufer die Ware innerhalb dieser Frist wenigstens auf den Rückweg zum Händler gebracht haben muss. Der Händler darf den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist oder der Käufer zumindest einen Beleg für die Absendung vorlegen kann.

(dpa)
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