Datenschutz-Gutachten Neue Auflagen für "Google Street View"

Mainz (RPO). Die Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern im Internetdienst "Google Street View" ist in Deutschland laut einem Rechtsgutachten des rheinland-pfälzischen Justizministeriums nur unter gewissen Einschränkungen zulässig. Offenbar dürfen Bilder Häuser nur bis zu einer Höhe von zwei Metern zeigen.

Google Street View - Bilder von der Straße
14 Bilder

Google Street View - Bilder von der Straße

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Die neuen Einschränkungen gehen teilweise über die dem Internetdienst von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erteilten Auflagen hinaus, wie das Landesjustizministerium am Montag in Mainz mitteilte. Die Autoren des Gutachtens kamen etwa zu dem Ergebnis, dass Aufnahmen von Straßenzügen nur bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässig seien.

Alles, was darüber hinausgehe, sei oberhalb der "üblichen Augenhöhe" und damit aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig, sagte die Mitautorin Indra Spiecker vom Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe. Demzufolge müssten damit alle "Google Street View"-Bilder ab zwei Metern Höhe in Deutschland neu angefertigt werden.

Müssen Bilder neu angefertigt werden?

Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen demnach grundsätzlich nicht fotografiert werden. Personen und sonstige abgebildete Objekte mit Personenbezug dürfen laut Gutachten nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reiche nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale auf eine Person geschlossen werden könne.

Mit den im Gutachten gemachten Vorschlägen wolle man den Internetdienst in Deutschland nicht verbieten, sondern für mehr Transparenz und Schutz der Privatsphäre sorgen, sagte Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD). Dem Minister zufolge sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder das Rechtsguthaben darauf prüfen, ob zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen. Es solle auch Google die Möglichkeit gegeben werden, auf die Vorschläge zu reagieren.

(DDP/felt)
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