EU einigt sich "Löschen statt Sperren" bei Kinderpornografie

Brüssel (RPO). Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf eine gemeinsame Linie zum Umgang mit Kinderpornografie im Internet geeinigt. Danach soll es auch in der EU keine verpflichtenden Sperren für kinderpornografische Angebote geben, wie Teilnehmer nach Abschluss der Verhandlungen am Donnerstag in Brüssel bestätigten. Die EU-Staaten werden dagegen verpflichtet, entsprechende Seiten im Internet zu löschen.

EU einigt sich: "Löschen statt Sperren" bei Kinderpornografie
Foto: ddp, ddp

Allerdings können sich EU-Staaten dafür entscheiden, in ihrem Gebiet Internetsperren einzuführen. Sie müssen dann aber Rechtsschutzgarantien anbieten. Die von Vertretern von EU-Staaten und Europaparlament ausgehandelte Lösung muss jetzt noch formell von beiden Seiten beschlossen werden.

Um den Grundsatz "Löschen statt Sperren" hatte es in der EU ebenso Streit gegeben wie in Deutschland. EU-Innen- und Justizkommissarin Cecilia Malmström wollte die EU-Staaten ursprünglich dazu zwingen, Internetsperren einzuführen, wenn das Löschen kinderpornografischer Seiten unmöglich ist. Unter anderem die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich dagegen ausgesprochen. Auch das Europaparlament lehnte diesen Teil des Vorschlags ab.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht erklärte, der jetzt gefundene Kompromiss sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Jetzt sei es nötig, dass die EU auch mit Drittstaaten wie den USA eine effektive Bekämpfung des Kindesmissbrauchs an der Quelle einfordere.

Die Maßnahmen gegen Kinderpornografie im Internet sind Teil eines geplanten EU-Gesetzes, das unter anderem auch schärfere Strafen gegen Sextourismus und das Anlocken von Kindern im Internet - etwa in Chat-Foren - vorsieht. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam animiert. Opferschutz und Vorbeugung sollen ausgebaut werden. Zu den noch offenen Fragen gehören die Höhe der Mindeststrafen, die Reichweite von Verboten zur Ausübung einer Tätigkeit mit Kindern und die Zuständigkeit bei Fällen von Sextourismus.

(KNA/felt)
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