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Haftstrafe von bis zu drei Jahren Jurist warnt vor virtuellem Sex bei Second Life

Düsseldorf (RPO). Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die niederländische Staatsanwaltschaft gegen die Urheber von virtuellen Kinderpornos von der Internetplattform "Second Life" ermittelt. Jetzt warnt ein Rechtsexperte vor ernsten strafrechtlichen Folgen.

So funktioniert "Second Life"
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Foto: Screenshot

In einem Interview mit der "Netzeitung" sagte Stephan Mathé, Jurist an der Uni Hamburg, dass die "Darstellung sexueller Betätigung eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch sei. Problematisch sei vor allem, dass auch Kinder und Jugendliche die virtuellen Welten besuchen.

Auch die Darstellung sexueller Kontakte zwischen Tier und Mensch werden laut Mathé vom Strafrecht geahndet. "Der Bürger soll auch vor der unerwünschten Konfrontatioon mit so genannter harter Pornographie geschützt werden, Gewaltdarstellungen etwa", fügt Mathé hinzu.

Bei Verstößen gegen das geltende Recht drohe laut Mathé eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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