Suchmaschine Google nur für Erwachsene

Düsseldorf (RPO). Die Online-Suchmaschine Google darf laut der eigenen Nutzungsbedingungen nur von volljährigen Personen benutzt werden. Wer alle Funktionen nutzen will, muss einen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen — das ist in Deutschland unter 18 Jahren nicht möglich.

 (FILES) Sign at the headquarters of the internet search engine company Google in Mountain View, California 05 June 2005.

(FILES) Sign at the headquarters of the internet search engine company Google in Mountain View, California 05 June 2005.

Foto: AFP FILES, AFP

<p style="MARGIN-BOTTOM: 0cm">Nutzungsbedingungen werden nur selten gelesen. Im Fall der Suchmaschine Google ist das wahrscheinlich auch besser so. "Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google anschließen können.", heißt es auf der Internetseite der größten Suchmaschine in Netz. "Services" schließt neben der E-Mailfunktion und den Google News auch die Internetsuche ein. Minderjährige dürften Google also gar nicht nutzen. Wie hoch die Dunkelziffer der "Straftäter" ist , wird wohl nie bekannt werden.

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