Recht auf Vergessenwerden Google muss Suchergebnisse prüfen
Karlsruhe · Ein Kläger scheiterte vor dem Bundesgerichtshof zwar mit seinem Versuch, die Löschung missliebiger Suchergebnisse zu erzwingen. Die Richter nutzen den Prozess jedoch, um ein eigenes Urteil nach nur zwei Jahren zu korrigieren.
27.07.2020
, 18:20 Uhr
Es gibt sprachlich so viele Möglichkeiten eines Neustarts: Man kann alles hinter sich lassen, von vorne anfangen, etwas unter den Teppich kehren, ja sogar die Vergangenheit begraben – aber all diese Ausdrücke entstammen einer Zeit, in der es Suchmaschinen wie Google noch nicht gab.