BGH-Urteil zu Autocomplete-Funktion Google muss beleidigende Suchvorschläge streichen

Karlsruhe · Mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google hat ein Unternehmer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen. Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen.

So sehen die Google-Datencenter aus
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Auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die BGH-Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden.

Der Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war.

Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt.

(dpa/jre/csi)
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