"Goldesel.to" & Co BGH erlaubt Internetsperren gegen Tauschbörsen

Karlsruhe · Internet-Provider können gezwungen werden, gegen illegale Raubkopien vorzugehen und den Zugang zu entsprechenden Seiten zu sperren. Das Gericht setzt aber enge Grenzen.

"Goldesel.to" & Co.:BGH erlaubt Internetsperren gegen Tauschbörsen
Foto: dpa, Oliver Berg
(RP)
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