Gerichtsurteil StayFriends muss Datenschutz-Voreinstellungen ändern

Nürnberg/Erlangen · Verbraucherschützer haben sich mit ihrer Kritik an den Datenschutzbestimmungen beim Schulfreunde-Portal StayFriends vor Gericht durchgesetzt. Im konkreten Fall geht es um die Profilbilder neuer Nutzer.

 Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Symbolfoto).

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Symbolfoto).

Foto: dpa

StayFriends darf im Profil neuangemeldeter Nutzer nicht voreinstellen, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Das urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth und schloss sich damit der Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) an.

Eine solche Weitergabe personenbezogener Daten sei nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt, sagte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reiche hierfür nicht aus. „Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen“, betonte Dünkel.

Der umstrittene Umgang des Portals mit Profilbildern seiner Nutzer lässt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht damit rechtfertigen, dass die Nutzer bei der Registrierung die Datenschutzbestimmungen akzeptiert haben. Das Gericht weist auf die Widersprüchlichkeit der Klauseln hin.

Bei Zuwiderhandlung droht StayFriends die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro.

(das/dpa)
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