Prozess um Virtuelles Erbe Facebook muss Konto Verstorbener nicht freigeben

Berlin · Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Das Gericht hatte einen Vergleich angeregt, der aber nicht zustande gekommen war.

 Facebook verweigert den Eltern den Zugang zum Account ihrer verstorbenen Tochter.

Facebook verweigert den Eltern den Zugang zum Account ihrer verstorbenen Tochter.

Foto: dpa, tha pzi scg
(th/dpa)
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