Prozess um Besitzrechte am Online-Netzwerk Facebook erhält Zugang zu umstrittenen E-Mails

Buffalo (RPO). Im Prozess um die Besitzrechte am Onlineportal Facebook hat das Unternehmen einen Etappensieg gegen den Kläger errungen. Ein Gericht in Buffalo im US-Staat New York gewährte Facebook am Mittwoch Zugriff auf persönliche E-Mail-Konten des Klägers, einem mutmaßlichen ehemaligen Geschäftspartner von Unternehmensgründer Mark Zuckerberg.

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Außerdem muss Paul Ceglia erklären, warum er fünf tragbare Datenträger nicht vorweisen kann, die nach Ansicht von Facebook Beweismittel sind.

Ceglia beansprucht die Hälfte des Unternehmenswerts von Facebook. Seiner Klage zufolge gab er Zuckerberg 2003 eine Starthilfe in Höhe von 1.000 Dollar für dessen Facebook-Projekt unter der Bedingung, dass ihm die Hälfte davon gehören würde, wenn das Projekt erfolgreich sei. Facebook macht geltend, dass Ceglia einen alten Vertrag manipuliert habe, um Passagen über Facebook einzufügen.

Facebook-Anwalt Orin Synder sagte, auf dem Server einer Chicagoer Kanzlei befänden sich Beweise für Ceglias Betrugsversuch. Aus einer E-Mail an einen ehemaligen Geschäftspartner gehe hervor, dass Ceglia mit Zuckerberg keinen Vertrag über Beteiligungsrechte an Facebook abgeschlossen, sondern ihn lediglich für ein anderes Projekt engagiert habe. "Die Schlinge um den Hals des Klägers zieht sich zu und er weiß das", sagte Synder bei der Anhörung.

Er warf Ceglia vor, den Vertrag mithilfe von Licht und Chemikalien gefälscht und Computerdateien zurückdatiert zu haben. Der Kläger hält sich derzeit in Irland auf und nahm nicht an der Anhörung teil.

Ceglias Anwalt Jeffrey Lake warf Facebook vor, die Geschworenen mit der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente beeinflusst zu haben. Facebooks Forderung, fünf Datenträger mit umstrittenen Informationen herzustellen, könne er nicht nachkommen. "Von mir zu fordern, (die Datenträger) herzustellen, ist wie von mir zu fordern, ein Einhorn oder einen Kobold zu schaffen", sagte Lake.

(apd/jre)
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