Second Life Experte: "Virtueller" Kindesmissbrauch senkt Hemmschwelle

Frankfurt (RPO). Der Sexualforscher Klaus Michael Beier warnt davor, virtuellen Kindesmissbrauch auf der Internet-Plattform "Second Life" zu verharmlosen. Der regelmäßige Konsum kinderpornografischen Materials senke die Hemmschwelle "schrittweise auf eine gefährliche Weise", sagte er. Ein mutmaßlicher Täter ist nach Kinderpornographie bei "Second Life" der Staatsanwaltschaft Halle bereits ins Netz gegangen.

 Second Life ist keine harmlose Plattform.

Second Life ist keine harmlose Plattform.

Foto: Linden Lab

Klaus Michael Beier leitet ein bundesweit einzigartiges Projekt zur therapeutischen Prävention von Kindesmissbrauch an der Berliner Charité. Männer könnten in virtuellen Welten den sexuellen Übergriff auf ein Kind "regelrecht einüben", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Bei dem von Beier geleiteten Projekt geht es nach Angaben des Experten in erster Linie darum, Strategien zu erlernen, um sexuellen Wünschen in der Realität nicht nachzugeben. Dem wirkten Vorgänge wie in "Second Life" entgegen. Das ARD-Magazin "Report Mainz" hatte berichtet, in "Second Life" würden kindliche Spielfiguren von Nutzern vergewaltigt.

Ob es sich bei diesen tatsächlich um Pädophile handelt, ist nach Ansicht Beiers nicht gesichert. Es gebe unterschiedliche Motivationen, sich an einem sexuellen Kindesmissbrauch auch in einer virtuellen Welt zu beteiligen, sagte er.

Nach der Verbreitung von Kinderpornografie bei "Second Life" hat die Staatsanwaltschaft Halle den mutmaßlichen Täter ausfindig gemacht. "Wir haben einen Klar-Namen und eine Adresse", sagte Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der Zentralstelle gegen Kinderpornografie bei der Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt. Damit richte sich das Ermittlungsverfahren jetzt nicht mehr gegen Unbekannt.

Die Akte werde am Montag der zuständigen Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Zum Wohnort des Tatverdächtigen machte Vogt keine Angaben.

Den Fall hatte das ARD-Magazins "Report Mainz" öffentlich gemacht. Dem Bericht zufolge hat ein "Second-Life"-Spieler aus Deutschland mit kinderpornografischen Aufnahmen gehandelt hat. Laut Vogt wird dieser Strafbestand mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

(afp)
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