Urteil Ex-Partner muss Sex-Fotos löschen

Koblenz · Nach dem Ende einer Beziehung muss der Ex-Partner nicht sämtliche Foto- und Videoaufnahmen des anderen löschen. Schließlich wurden die Aufnahmen einvernehmlich gemacht. Allerdings hat der andere Partner Anspruch darauf, dass erotische und intime Aufnahmen von ihm gelöscht werden.

Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 3 U 1288/13), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. In dem verhandelten Fall machte ein Fotograf während der Beziehung zahlreiche, auch intime Fotos von seiner Freundin. Die Frau fertigte auch selbst solche Aufnahmen an, die sie ihrem Freund in digitalisierter Form überließ.

Sie forderte vor Gericht, dass ihr Ex-Partner es unterlasse, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Mann daraufhin, die intimen Aufnahmen seiner Ex-Freundin vollständig zu löschen. Das Löschen der übrigen Aufnahmen lehnte es allerdings ab.

Die zweite Instanz bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.Werden in einer Beziehung einvernehmlich Fotos oder Filmaufnahmen gemacht, verletzt das nicht das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Die Einwilligung umfasse auch, dass der andere die Aufnahmen besitzen könne und über sie verfüge.

Eine vollständiges Löschen aller Aufnahmen komme nicht in Betracht. Bei Aufnahmen in Alltagssituationen sei es sehr unwahrscheinlich, dass sie das Ansehen der Frau gegenüber anderen beeinflussen könnten.

(dpa)
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