Urteil EuGH kippt Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung

Brüssel · Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag, dass die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen ungültig ist. Die Bundesregierung will jetzt anders als bislang geplant keinen schnellen Gesetzentwurf vorlegen.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
10 Bilder

Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

10 Bilder
Foto: dapd, Thomas Kienzle

Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12).

Die Regelung "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", begründeten die Richter ihre Entscheidung.

In Berlin war auf das Urteil mit Spannung gewartet worden, denn das Innen- und Justizministerium hatten erklärt, einen entsprechenden Gesetzentwurf erst nach dem Richterspruch aus Luxemburg vorlegen zu wollen. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.

Nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofes will die Bundesregierung nun anders als bislang geplant keinen schnellen deutschen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sagten am Dienstag in Berlin, mit dem Urteil der Luxemburger Richter sei eine neue Lage entstanden.

"Grundlage für Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen"

"Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet", sagte Maas. "Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen."

Beide Minister kündigten an, das Urteil nun sorgfältig auszuwerten und zu prüfen und sich dann gemeinsam über das weitere Vorgehen abzustimmen. "Was für Konsequenzen aus dieser neuen Lage zu schließen sind (...), können wir ein oder zwei Stunden nach dem Urteil noch nicht sagen", sagte de Maizière.

Maas erklärte, die Koalitionspartner würden das weitere Verfahren nun ergebnisoffen besprechen. De Maizière betonte dagegen, nach Ansicht von Fachleuten sei die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Verbrechen notwendig. "Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung", sagte er.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne Anlass zur Verbrechensbekämpfung für einen längeren Zeitraum gespeichert. Die Richtlinie war als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid 2004 und London 2005 auf den Weg gebracht worden.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. Nach Ansicht der Luxemburger Richter beschränkt die EU-Richtlinie von 2006 das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt.

(dpa/rtr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort