Neue EU-Bestimmungen Hoffnung für Vereine - Datenschutz soll praktikabel bleiben

Berlin · Kanzlerin Merkel und Justizministerin Barley wollen die neuen Datenschutz-Regeln praktikabel halten. Hamburgs Datenschutzbeauftragter empfiehlt eine gesetzliche Klarstellung. Sie käme bis zum Inkrafttreten am 25. Mai aber wohl zu spät.

 Nach den neuen Datenschutzvorschriften müssen Vereine vor der Erhebung personenbezogener Daten wie Namen und Adressen etwa für Fotografien die ausdrückliche Zustimmung dafür besitzen. Das Bild entstand während des Neusser Schützenfestes (Archiv).

Nach den neuen Datenschutzvorschriften müssen Vereine vor der Erhebung personenbezogener Daten wie Namen und Adressen etwa für Fotografien die ausdrückliche Zustimmung dafür besitzen. Das Bild entstand während des Neusser Schützenfestes (Archiv).

Foto: RP/Andreas Endermann

Angesichts tiefgreifender Verunsicherung bei Bürgern und Betrieben über die Folgen der neuen Datenschutzvorschriften hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Mahnung ausgesprochen, darauf zu achten, dass die Regeln in der Praxis "nicht unpraktikabel" ausfallen. Auch Justizministerin Katarina Barley (SPD) dringt auf eine unkomplizierte Anwendung.

"Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist ein Meilenstein für den Schutz der persönlichen Daten", sagte Barley unserer Redaktion. "Wir müssen dafür sorgen, dass sie verbraucherfreundlich angewandt wird", betonte die SPD-Politikerin. Das gelte insbesondere für Vereine, Ehrenamtliche und kleine Unternehmen. Jedoch müsse allen Digitalkonzernen, die viel Geld mit persönlichen Daten verdienen, klar sein, dass ihnen künftig "schmerzhafte Sanktionen" von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohten.

Merkel räumte ein, dass manche neuen Datenschutz-Regelungen eine "Überforderung" darstellten. Sie wolle sich mit dem in dieser Frage federführenden Innenministerium die Vorgaben noch einmal genauer anschauen. Das Innenministerium nahm zu diesem Vorstoß nicht Stellung.

Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten hat der deutsche Gesetzgeber von Öffnungsklauseln, die die neue EU-Grundverordnung möglich macht, bislang keinen Gebrauch gemacht. Damit fehlt es auch an Klarstellungen, ob zum Beispiel jedes in der Öffentlichkeit geknipste Foto als Datensammlung anzusehen ist und der Fotograf vor einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken erst das schriftliche Einverständnis aller abgebildeten Personen einholen muss. Gleiches gilt etwa für Hochzeitsfotografen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper kommt in einer Analyse der Verordnung zu dem Ergebnis, dass eine solche gesetzliche Klarstellung in Deutschland "im Sinne der Rechtssicherheit nötig" wäre. Eine derartige Initiative käme aber bis zum Inkrafttreten am 25. Mai zu spät.

(RP)
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