Vorratsdatenspeicherung Darf der Staat unsere Daten speichern lassen?

Luxemburg · Wer hat mit wem wie lange telefoniert? An welche Person ging die letzte E-Mail? Wieviele SMS sind an den Partner verschickt worden? Diese Daten sollen von Telekommunikationsfirmen gespeichert werden, damit der Staat bei Bedarf darauf zugreifen kann. Der Europäische Gerichtshof wird am Dienstag über diese Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Wir haben Fragen und Antworten zu der heiklen Debatte.

 Dieser Demonstrant protestierte Anfang Februar in Berlin gegen die Vorratsdatenspeicherung anlässlich des International Day of Privacy.

Dieser Demonstrant protestierte Anfang Februar in Berlin gegen die Vorratsdatenspeicherung anlässlich des International Day of Privacy.

Foto: dpa, ped fdt ole

Wo liegt die Brisanz in dieser Diskussion? Seit den Enthüllungen von Edward Snowden wird die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung noch intensiver geführt: Macht es Sinn, dass das Telefon- und Internet-Verhalten der Bürger zentral gespeichert wird, damit Behörden Zugriff haben? Kritiker befürchten, dass diese Datensammelungen zum Angriffspunkt Dritter werden könnten. Was passiert wenn sich dafür ausländische Geheimdienste interessieren?

EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erwartet: Was der Staat über uns speichern darf
Foto: dpa, Rainer Jensen

Was ist der letzte Stand? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird den Weg weisen für die gesetzliche Regelung in Deutschland. Derzeit gibt es keine. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt (siehe übernächste Frage). Justizminister Heiko Maas (SPD) will erst das EuGH-Urteil abwarten, bevor er weitere Pläne zu der Vorratsdatenspeicherung bekannt gibt. Dafür erntete er bereits Kritik aus der Union.

Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung genau? Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen - ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr - Verbindungsdaten von Privatleuten bei Telefonaten und E-Mails sammeln: Name und Anschrift des Teilnehmers, Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Telefonverbindung, bei Handys auch der Standort zu Gesprächsbeginn. Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und E-Mails ebenso. Der Inhalt von Gesprächen wird nicht erfasst. Die Speicherdauer: mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre.

Gibt es auch in Deutschland eine Datenspeicherung auf Vorrat? Nein. Es gab eine deutsche Regelung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie 2010 aber für verfassungswidrig. Die damalige Bundesregierung konnte sich über Jahre nicht auf eine Neuregelung einigen. Die EU startete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - verbunden mit der Androhung von millionenschweren Strafzahlungen. Union und SPD einigten sich darauf, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Sie wollen den Zugriff auf die Daten aber beschränken: etwa nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen und nach richterlicher Genehmigung. Die Koalitionäre warten auf das EuGH-Urteil, bevor sie einen Gesetzentwurf vorlegen - damit sie die Vorgaben der Richter einarbeiten können.

Warum befasst sich der Gerichtshof überhaupt damit? Die Datenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. Die Befürworter halten sie für unverzichtbar, um schwere Straftaten wie Terroranschläge zu verhindern und Kriminelle besser zu verfolgen. Die Kritiker halten sie dagegen für völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig. Ein irisches Unternehmen, der Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher haben gegen die EU-Richtlinie geklagt - deshalb nun der EuGH-Entscheid.

Was könnte bei dem Urteil herauskommen? In zwei Dritteln der Fälle folgen die Luxemburger Richter dem Gerichtsgutachter. Und der hatte empfohlen, dass die Richtlinie nicht so bleiben kann, wie sie ist - sie aber auch nicht komplett verworfen werden muss. Somit ist am wahrscheinlichsten, dass der EuGH Nachbesserungen verlangen wird. Denkbar wäre etwa, dass künftig die Speicherung nicht mehr ganz ohne Anlass, sondern nur noch auf richterliche Anordnung oder Verdacht erfolgen darf. Auch eine kürzere Speicherdauer wäre möglich, denn der Gutachter hatte die bisherige Dauer als zu lang kritisiert. Sollten die Richter das gesamte EU-Gesetz verwerfen, muss ein neues her. Sollten sie die Richtlinie bestätigen - was als unwahrscheinlich gilt - müssten alle EU-Länder die Vorratsdatenspeicherung rasch umsetzen, auch Deutschland.

Wie geht es auf EU-Ebene weiter? Sollte das Gericht Nachbesserungen fordern, beginnt der normale Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene. Als erstes müsste die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie machen.

Wegen der massiven Kritik sitzt die Brüsseler Behörde schon seit Jahren an deren Überarbeitung, wartet aber das EuGH-Urteil ab. Ihre Vorschläge müssten danach vom Europaparlament und den EU-Staaten beschlossen werden. Im Rat der Minister ist eine Zweidrittelmehrheit nötig - somit könnte Deutschland auch bei Enthaltung oder Gegenstimme überstimmt werden. Der gesamte Prozess dürfte ein bis zwei Jahre dauern und durch die Europawahlen im Mai noch verzögert werden.

Was passiert in Deutschland? Die Bundesregierung hat angekündigt, nach der EuGH-Entscheidung "sehr zügig" einen Gesetzentwurf vorzulegen. Vermutlich werden die Vorgaben des Gerichts ohnehin in die Richtung gehen, die im schwarz-roten Koalitionsvertrag eingeschlagen ist. Union und SPD wollen sich auf EU-Ebene für eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate einsetzen. Sollte in der EU nach dem Urteil die Arbeit an der Richtlinie neu beginnen - wie zu erwarten -, könnte Deutschland mit seinem neuen Entwurf auch Einfluss auf die EU-Debatte nehmen.

Und was wird aus dem Vertragsverletzungsverfahren? Nachdem die Bundesregierung die europäische Richtlinie trotz mehrfacher Aufforderung nicht ins deutsche Recht übertrug, reichte die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Formal hat das Urteil keine Auswirkung auf dieses Verfahren. Doch ein EU-Diplomat sagt: "Wenn der EuGH die Richtlinie kippt, kann die EU-Kommission das nicht weiter durchziehen." Generell sind solche Verfahren keine Seltenheit - derzeit laufen Dutzende gegen die Bundesrepublik. Deutschland musste bisher aber nie Strafe zahlen.

(dpa, Daniel Fiene)
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