Reaktion auf EU-Urheberrechtsreform Google will für Nachrichten-Inhalte auch künftig nicht zahlen

Paris · Google hat den Hoffnungen der Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform einen Dämpfer verpasst. Der Internetkonzern gab bekannt, auf Medien-„Snippets“ zu verzichten. Die Anzeige dieser Seitenvorschauen ist in Zukunft zahlungspflichtig.

 Die europäische Firmenzentrale von Google in London. (Archivfoto)

Die europäische Firmenzentrale von Google in London. (Archivfoto)

Foto: AP/Alastair Grant

In Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln will der Internet-Konzern auf die Anzeigen der kleinen „Snippet“-Vorschauen verzichten und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen.

Europäische Verleger machen sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google, nachdem in der Urheberrechtsreform das sogenannte Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Demnach müssen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben.

„Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse - und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet“, betonte der zuständige Google-Manager Richard Gingras am Mittwoch. „Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.“ Das anders zu handhaben, würde die Auswahl und Relevanz für die Nutzer verringern - „und schließlich zum Verlust deren Vertrauens in unsere Dienste führen“, erklärte Gingras.

Wenn das französische Gesetz zur Umsetzung der Urheberrechtsreform in nationales Recht in Kraft trete, werde Google keine Snippets mehr mit Textauszug und Bild erzeugen, hieß es in einem separaten Blogeintrag. Bleiben werde die Überschrift, die gleichzeitig auch der Link zur Website des Anbieters sei. Die Verlage bekommen aber die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen.

Da die „Snippet“-Vorschauen auf den Suchergebnisseiten in der Regel für deutlich höhere Zugriffszahlen bei den verlinkten Seiten führen, gehen Experten davon aus, dass etliche Verlage den entsprechenden Programmcode in ihre News-Seiten einbauen, auch wenn kein direkter Geldfluss von Google damit verbunden sein wird.

Erst vor wenigen Wochen war das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das noch vor der Urheberrechtsreform eingeführt wurde, wegen eines Formfehlers bei der Umsetzung vor Gericht gekippt worden.

(anst/AFP/dpa)
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