Umstrittene Ermittlungssoftware Innenministerium erlaubt Einsatz des Bundestrojaners

Berlin · Nach langem Streit ist es jetzt offiziell erlaubt: Der Staat kann ab sofort mit einem eigenen Trojaner die Rechner verdächtiger Bürger überwachen.

 Das "trojanische Pferd" der Behörden darf eingesetzt werden.

Das "trojanische Pferd" der Behörden darf eingesetzt werden.

Foto: dpa, sja pzi sab

Die Genehmigung für die Ermittlungssoftware sei am Montag erteilt worden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Die technischen Tests wie auch die rechtlichen Prüfungen seien abgeschlossen. In die Beratungen seien die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern einbezogen gewesen. Das als Bundestrojaner bekannte Computerprogramm könne nun im Rahmen des geltenden Rechts zum Einsatz kommen, sofern die Voraussetzungen vorlägen. Das Programm werde auch den Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Mit dem Trojaner sollen Ermittler nach richterlicher Genehmigung Zugang zur Computer- oder Smartphone-Kommunikation eines Verdächten erhalten. Kritik an dem Instrument zur Verbrechensbekämpfung kam von den Grünen: "Wir haben Verständnis für die Bedürfnisse der Sicherheitsbehörden, trotzdem: einem Rechtsstaat heiligt eben nicht der Zweck die Mittel", sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Deutschlandfunk. Er halte es auch für rechtlich problematisch, durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken die Rechner Verdächtiger mit der Software zu infizieren. Auch der Chaos Computer Club äußerte Bedenken.

(felt/REU)
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