Nutzung illegaler Tauschbörsen Eltern können Kinder decken, müssen aber zahlen

Karlsruhe · Eltern kann es grundsätzlich zugemutet werden, ihre Kinder für die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen über den Familienanschluss anzuschwärzen. Decken sie ihre Kinder dennoch, müssen sie für entstandene Schäden zahlen.

 Uploads in Tauschbörsen können schnell teuer werden. (Symbolbild)

Uploads in Tauschbörsen können schnell teuer werden. (Symbolbild)

Foto: dpa, Oliver Berg

Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. In diesen Fällen wiege das Eigentums- und Urheberrecht schwerer als der Schutz der Familie, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. (Az. 1 ZR 19/16)

Im Ausgangsfall hatte das Oberlandesgericht (OLG) München die Eltern dreier Kinder zu mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt. Eines der Kinder hatte über den Internetanschluss der Familie das Album "Loud" der Sängerin Rihanna im Internet zum sogenannten Filesharing bereit gestellt.

Welches Kind dafür verantwortlich war, fanden die Eltern zwar heraus, wollten es aber mit Blick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie nicht bloßstellen. Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.

Das bedeutet: Wenn der Vater als Anschlussinhaber den Namen des betreffenden Familienmitglieds erfährt, muss er ihn auch offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will.

(csi/dpa)
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