Landgericht Köln urteilt zu Bildern im Netz Copyright-Verweis muss direkt ins Foto

Köl · Richtig schön wird eine Webseite erst mit Fotos. Die muss man nicht unbedingt selbst knipsen - freie Bilder gibt es im Netz genug. Wer beim Hochladen und Einstellen nicht genau aufpasst, kann sich aber rechtlichen Ärger einhandeln.

Blogger und andere Webseiten-Betreiber schmücken ihren Auftritt im Internet oft mit frei verfügbaren Fotos aus dem Netz. Ein Hinweis auf die Quelle ist dabei in der Regel Pflicht. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte den Copyright-Verweis am besten direkt ins Foto setzen.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen:14 O427/13)hervor. Mit Software für Bildbearbeitung ist das in der Regel ohne großen Aufwand möglich.

In dem konkreten Fall hatte ein Fotograf gegen die Betreiberin eines Onlineportals geklagt. Die hatte ein Bild von ihm verwendet, das er bei einer Seite für sogenannte Stockfotos eingestellt hatte, und die Quelle auch angegeben. Der Hinweis auf Portal und Urheber stand allerdings nur unter dem Artikel, der mit dem Foto illustriert war.

Das ist nicht genug, entschieden die Richter. Der Grund: Jedes Bild im Netz hat auch eine eigene Webadresse. Ruft ein Besucher es auf diesem Weg auf, etwa über eine Suchmaschine, ist der Hinweis nur zu sehen, wenn er Teil der Datei ist.

Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei dem Urteil allerdings um eine Einzelfallentscheidung. Daher ist noch unklar, ob es auf ähnliche Fälle übertragbar ist.

In der Verhandlung ging es zum Beispiel um Formulierungen in den Geschäftsbedingungen (AGB) des Stockfoto-Portals: Diese schreiben laut Urteil vor, dass der Copyright-Hinweis bei jeder einzelnen Verwendung eines Bilds angebracht werden muss. Dazu gehört nach Ansicht der Richter auch die eigene Adresse des Bilds. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Online-Portal "Golem" weist zudem darauf hin, dass das Hineinschreiben des Fotografennamens in das Foto möglicherweise einen Lizenzverstoß darstellen könnte, da dies eine Manipulation des Bildes sei, die aber von den Fotografen in der Regel verboten werde.

Niklas Plutte, Anwalt des Beklagten, hat eine leicht geschwärzte Version des Urteils online gestellt. Sie kann hier abgerufen werden.

(dpa)
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