Bund will Hackerangriffe einfacher verfolgen Speicherung von IP-Adressen - BGH-Urteil erst im Mai

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof verkündet am 16. Mai, ob der Bund die IP-Adressen von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf. Dies teilte das Gericht nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag mit.

 Der BGH hat seine Entscheidung verschoben.

Der BGH hat seine Entscheidung verschoben.

Foto: dpa, ude htf

Der Bund will mit der Speicherung der IP-Adressen Hackerangriffe einfacher verfolgen können. Gegen diese Praxis klagte der Piraten-Politiker Patrick Breyer bis nach Karlsruhe. Breyer will erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

 Patrick Breyer (Piratenpartei), Kläger im Verfahren, ob der Bund von allen Besuchern seiner Websites die IP-Adressen speichern darf.

Patrick Breyer (Piratenpartei), Kläger im Verfahren, ob der Bund von allen Besuchern seiner Websites die IP-Adressen speichern darf.

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Der Europäische Gerichtshof hatte auf Anfrage des BGH im vergangenen Oktober entschieden, dass der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen für einige Zeit speichern darf, um Hackerangriffe besser verfolgen zu können. Allerdings unterliegen diese sogenannten dynamischen Internetprotokolladressen der Entscheidung zufolge dem Datenschutz, wenn die Zugangsanbieter mit weiteren technischen Informationen den Internetnutzer identifizieren können.

(felt/AFP)
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