Tipps Black Friday – Vorsicht vor diesen Verkaufstricks

Um welches Produkt handelt es sich genau?
Manch ein Rabattangebot ist auf den zweiten Blick gar nicht günstig. Oft unterscheiden sich einzelne Produkte nur durch geringe Unterschiede im Namen oder der Produktnummer. Deswegen lohnt immer ein genauer Blick in die Produktbeschreibung. Entspricht sie der angebotenen Ware? Vielleicht ist das günstige Notebook ja in Wirklichkeit eine wesentlich schwächer ausgestattete Variante mit ähnlicher Produktbezeichnung.

Hohe Kosten bei Retouren
Verbrauchern, die online oder am Telefon bestellen, steht das Recht zu, innerhalb von vierzehn Tagen vom Kauf zurückzutreten. Haben sie die Ware bereits erhalten, sind sie verpflichtet, diese zurückzuschicken. Wer die Kosten trägt, ist aber von Händler zu Händler verschieden. Der Gesetzgeber sieht den Verbraucher in der Pflicht. Manche Händler sind aber so kulant, das Porto zu übernehmen. Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung. Muss der Verbraucher die Kosten für den Rückversand tragen, sollte er gerade bei sperrigen Produkten lieber vom Kauf absehen. Wer Weihnachtsgeschenke kauft, sollte zudem darauf achten, dass der Händler oder Hersteller auch beim Umtausch möglichst kulant ist und ein Umtauschrecht bis nach Weihnachten gewährt.

Achtung bei Vorkasse
Manch eine Schnäppchenbude schickt Ware nur gegen Vorkasse. Hiervor warnen die Verbraucherschützer ausdrücklich. Besser sind Händler mit etablierten Zahlungswegen wie Rechnung, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie Paydirect, ApplePay, GooglePay oder Paypal. Dadurch sinkt das Risiko, auf Betrüger hereinzufallen und am Ende ohne die Ware dazustehen.
„Nur solange der Vorrat erreicht“
Den Effekt der „künstlichen Verknappung“ erzeugen Händler auf verschiedenen Wegen. Wenn ein Angebot nicht „nur für kurze Zeit“ gilt, dann ist zumindest der Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“ gut sichtbar im Online-Shop platziert. Neben ihm findet sich gelegentlich der altbekannte Countdown, der statt der verbleibenden Zeit anzeigt, wie viele Produkte noch verfügbar sind. Auch durch diesen Trick sollten sich Verbraucher nicht unter Druck setzen lassen. Erstens, weil Händler wettbewerbsrechtlich gehalten sind, wenigstens für die ersten Stunden ausreichend viele Produkte vorzuhalten. Und zweitens, weil kaum ein Angebot einmalig ist.

Phishing
Mit verschiedenen Tricks versuchen Cyber-Kriminelle im Weihnachtsgeschäft an die Zahlungsdaten ihrer Opfer zu kommen. Beim Phishing senden sie Mails an Verbraucher und versuchen sie auf Internetseiten zu locken, die denen bekannter Online-Shops nachempfunden sind. Um nicht in ihre Falle zu tappen, sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein. Anhänge von E-Mails sollten sie möglichst nicht öffnen und Links nur dann folgen, wenn sie vorher geprüft haben, dass die E-Mail-Adresse auch wirklich die des angegebenen Absenders ist. Auch bei Internetseiten sollten sie genau die Adresse prüfen, bevor sie ihre Daten eingeben. Zudem sollte sie darauf achten, dass die Verbindung verschlüsselt ist. Hierüber informiert ein „https“ zu Beginn der Internetadresse sowie bei manchen Browsern ein kleines geschlossenes Bügelschloss in der Adresszeile.

Wunschlisten anlegen
Klingt simpel, kann aber eine echte Hilfe sein. Statt spontan zu kaufen, packt man ein Produkt erst einmal auf eine Wunschliste und verschiebt den Kauf auf später. Manche Onlinehändler bieten das für das eigene Nutzerkonto an. In der Zwischenzeit schenken es einem vielleicht Freunde – entsprechende Kontoeinstellungen vorausgesetzt – oder man stellt fest, dass man das Produkt vielleicht doch nicht so dringend braucht.

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